Ostschweiz

Toeltl: «Ich stehe hinter meinen Aussagen»

Toeltl: «Ich stehe hinter meinen Aussagen»

10.03.2016, 20:17 Uhr
· Online seit 06.11.2015, 15:42 Uhr
Marcel Toeltl ist am Freitag vor Gericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. Der SVP-Politiker will seine Ansichten künftig präziser ausformulieren.
Claudia Amann
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«Es ist tragisch, dass man wegen so etwas vor Gericht muss», stellt Marcel Toeltl nach dem Freispruch fest. «Mit gutem Gewissen kann ich nun aber hinter meinen Aussagen stehen.» Der Präsident der SVP St. Margrethen musste sich am Freitag vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wurde ihm Rassendiskriminierung. Toeltl hatte am 25. Februar 2015 in einem Blog-Eintrag Flüchtlinge aus Eritrea und Syrien diskriminiert.

Auf seiner Webseite schrieb der Rheintaler Politiker: “Gerade Flüchtlinge aus Eritrea und Syrien, welche nachweislich einen sehr tiefen Länder-IQ haben, sind in unserem Land, wirtschaftlich gesehen, fehl am Platz.” Damit hatte er sich von vielen Seiten Zorn eingeholt. “Wer zwei Mal rechts aussen überholt, geht in Zukunft zu Fuss”, twitterte ein User. “Es gibt IQ-Verteilungen über ganze Länder? Ist die IQ Bestimmung für eine Einzelperson nicht schon relativ ungenau?”, echauffierte sich ein anderer. Auch Forderungen nach einem Rücktritt Toeltls wurden laut.

Freie Meinungsäusserung abgesegnet

Im Urteilsspruch des Kreisgerichts Altstätten am Freitag wurde entschieden, dass keine Herabsetzung und keine Diskriminierung vonseiten Toeltls vorliegen würden. Der streitbare Blog-Eintrag wurde vom Gericht als freie Meinungsäusserung definiert.

TVO traf den SVP-Parteipräsidenten von St. Margrethen nach der Verhandlung im Kreisgericht Altstätten. Das Leben gehe weiter wie bisher, meint Toeltl nüchtern. Es sei schade, dass durch das Verfahren viel Zeit verloren gegangen sei, aber er sei froh, dass seine umstrittenen Aussagen als freie Meinungsäusserung abgesegnet worden seien.

 

Sein Anwalt, SVP-Politiker Hermann Lei, zeigt sich ab dem Urteilsspruch erleichtert. Er sehe die Meinungsfreiheit gefährdet, «wenn man solche Sachen» - womit der Blog-Eintrag Toeltls gemeint ist - nicht mehr sagen dürfe. Seit einigen Jahren gebe es die Tendenz, jede Meinung, die einem nicht zusage, zu kriminalisieren und Personen vor den Richter zu ziehen. Durch das kürzlich beschlossene Urteil des EU-Gerichtshofs - Lei bezieht sich dabei auf die Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils vom Dezember 2013, gegen das die Schweiz Rechtsmittel zugunsten des Grundrechts auf freie Meinungsäusserung eingelegt hatte - habe man eine «peinliche Quittung» bekommen.

Toeltl ist nach Ansicht von Lei ein aufrechter und anständiger Mensch, der - ohne etwas Böses gesagt zu haben - in einen riesigen Strudel hineingeraten sei. Er hoffe, dass der Politiker weiterhin seiner Arbeit nachgehen könne.

«Klassisch rassistisch»

Rede und Antwort für TVO stand auch Walter Brunner von der CaBi-Anlaufstelle für Rassismus in St.Gallen. Er erwähnt, dass andere Passagen aus dem umstrittenen Blog-Eintrag verheerender seien, als der beleuchtete Absatz. Beispielsweise würde Toeltl schreiben, dass Eritreer und Syrier eine Gefahr für «unsere Frauen» und kriminell seien und wenn diese sich mit den Genen von Schweizern vermischen würden, es zu einer Besetzung der ganzen Bevölkerung führe. Dies sei als klassisch rassistisch zu werten. (red)

So berichtete TVO über den Gerichtsfall:

veröffentlicht: 6. November 2015 15:42
aktualisiert: 10. März 2016 20:17

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