Die Staatsanwaltschaft Winterthur muss die Strafuntersuchung gegen einen Journalisten wieder aufnehmen. Die «NZZ am Sonntag» berichtet heute, dass das Zürcher Obergericht einen Rekurs des SVP-Politikers Marcel Toeltl gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Winterthur gutgeheissen hat.
«Braunwurst» ist Justiz nicht wurst
Der Journalist hat den Politiker via Twitter als «Trottel» und «Braunwurst» bezeichnet. Im Verfahren machte der Journalist geltend, «Braunwurst» sei keine ehrverletzende Anspielung auf eine nationalsozialistische Gesinnung, sondern beschreibe ganz neutral ein «Metzgereierzeugnis, fein gewolftes Fleisch im Kunstdarm, öfters braun».
Gemäss Obergericht ehrverletzend
Gemäss Obergericht handelte es sich dabei um eine «offensichtliche Schutzbehauptung». Schon die Bezeichnung «Wurst» sei beleidigend. Auch «Trottel» sei ehrverletzend.
Zuvor hat sich SVP-Politiker Toeltl auf seinem Blog über den angeblich «tiefen Länder-IQ» von Eritreern und Syrern ausgelassen. Der Journalist erstattete Strafanzeige gegen den SVP-Präsident St. Margrethens wegen Rassendiskriminierung. Toeltl selber wurde vom Kreisgericht Rheintal freigesprochen und erstattete seinerseits Anzeige wegen Ehrverletzungsdelikten. (red.)
TVO berichtete über den Gerichtsfall: