· Online seit 14.07.2022, 12:19 Uhr
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Beim Traktor mit den zwei Anhängern war der hintere Anhänger nicht am Bremssystem angeschlossen. Dadurch hätte dieser ein Gesamtgewicht von drei Tonnen nicht überschreiten dürfen, wie die Kantonspolizei St.Gallen mitteilt.
Der Anhänger war mit Weizen beladen und wog über elf Tonnen. Nach Abzug der Toleranz überschritt der Anhänger damit das zulässige Gewicht um 290 Prozent. Dem 46-jährigen Landwirt wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.
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