Eine Party im Waldhaus mit grossem Lagerfeuer und Wunderkerzen – darauf muss am 1. August in einigen Regionen im Kanton Graubünden verzichtet werden. «Im Misox, Calancatal und Bergell ist wie im Kanton Tessin das Feuern im Freien seit dem 29. Juli absolut verboten», steht in einer Mitteilung des Kantons.
Grillfeuer dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist in diesen Regionen nur mit einem Mindestabstand von 40 Metern zum Wald erlaubt.
Erhebliche Waldbrandgefahr im Thurgau
Im Kanton Thurgau ist die Waldbrandgefahr erheblich, FM1Today berichtete. Die Behörden erhöhten am Mittwoch die Gefahrenstufe auf die Stufe 3 von 5. Als Gründe wurden die kommenden trockenen Tage und die trockenen Waldböden angegeben. Auch im Thurgau soll nur an festen Feuerstellen grilliert werden.
Als «mässig» stuft der Kanton St.Gallen derzeit die Waldbrandgefahr ein. Es wurden aufgrund der Trockenheit noch keine Massnahmen ergriffen. Der Kanton fordert die Bevölkerung in einer Mitteilung aber auf, auch am Nationalfeiertag die Hygieneregeln einzuhalten und beim Abbrennen von Feuerwerk Vorsicht walten zu lassen.
Kein Feuerwerk auf dem Klosterplatz
Wie jedes Jahr dürfen auch am Samstag keine Feuerwerke auf dem Klosterplatz in St.Gallen abgelassen werden. Obwohl die Waldbrandgefahr vom Kanton als «mässig» eingestuft wird, empfiehlt das Forstamt keine wilden Feuer zu entfachen und Grillstellen stets vollständig zu löschen.
Das Steigenlassen von Himmelskörpern (Ballone mit Wunderkerzen oder Glücks- und Wunschlaternen) ist in der Schweiz das ganze Jahr über verboten.
(abl)