Gionatan Capuano, Wirt des Arboner Roten Kreuzes, hat fünf Jahre einen Rechtsstreit um zwei Pergolen in seiner Gartenwirtschaft geführt. Diesen hat er verloren, er darf sie nicht mehr nutzen und muss sie entfernen, wie das St.Galler Tagblatt berichtet.
Summerdays erhalte Vorzugsbehandlung
«Mir geht es längst nicht mehr um die Pergolen, sondern um Gerechtigkeit.» Aufzugeben sei für ihn kein Thema. Die Erfahrungen in den letzten Jahren mit der Stadt haben ihn nur noch widerwilliger gemacht. Seine Meinungen: Alle anderen rundherum dürfen alles, nur er darf nichts.
Wer in den Augen von Capuano unter anderen eine Vorzugsbehandlung der Stadt Arbon erhält, sind die Organisatoren des Summerdays Festivals. Dagegen wehrt er sich jetzt, mit einem Anwalt, welcher bereits ähnliche Rechtsstreite geführt hat. Die Konfrontation mit Summerdays sei aber nichts Persönliches.
Selbstversuch gescheitert
Für Capuano sei Transparenz bei rechtsstaatlichen Überlegungen nötiger den je, da die Gesetzgebung kürzlich geändert hat. Bis vor kurzem mussten Gemeinden und Städte noch ein Baugesuch von Veranstaltern verlangen, wenn diese eine Bauzone für länger als 14 Tage beanspruchen. Neu gilt für solche Fahrnisbauten eine Karenzfrist von 90 Tagen.
Dies hat er selbst ausprobiert und 2022 ein Gesuch für eine gastronomische Zwischennutzung während 90 Tagen in einem Teil seiner Gartenwirtschaft eingereicht. Dann hätte er während dieser Zeit seine Pergolen aufstellen können.
Das Gesuch wurde von der Stadt mit Verweis auf Ortsbildschutz abgelehnt. Das Bundesgericht hat sich zu dem Fall bereits abschliessend geäussert, der Fall liegt nun beim DIV. Capuano will einfach nicht in den Kopf, warum dann weniger Meter daneben auf der Schlosswiese während fünf Wochen ein grosses Festzelt stehen könne. «Das ist doch ein Witz und ein Musterbeispiel für Willkür der Behörden.»
Stadt ist anderer Meinung
Das Festzelt störe das Ortsbild nach Meinung der Stadt nicht. Von unterschiedlichen Standorten seien die Sichtbezüge auf das Ensemble mit Kirche und Schloss ganz anders. Daher hinke der Vergleich laut Stadtpräsident René Walther. Auch sei das «Rote Kreuz» von Ortsbild- und Umgebungsschutzzone überlagert.
Dies sei zwar beim grossen Public Viewing ebenfalls der Fall gewesen, jedoch gebe es einen Erwägungsspielraum. Capuano fragt sich nun, warum dieser nicht auch in seinem Fall greift: «Das Gesetz und die Regeln sind in Arbon eben nicht für alle gleich, was ich schon seit Jahren kritisiere und wofür ich weiter kämpfen werde», sagt er gegenüber dem «St.Galler Tagblatt».
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