Am Morgen liegen sie mitten in der Strasse, rund um sie ein buntes Chaos in Form von leeren Saftpackungen, Plastik-Verpckungen von Käse oder Aufschnitt, Brotsäckli und Küchenpapier. Die Abfallsäcke, die bereits am Vorabend vor der Haustüre deponiert wurden, sind in der Nacht zum Festmahl für Krähen, Füchse und den Dachs geworden. Das ist nicht nur gefährlich für die Tiere, sondern auch lästig für Anwohner und Passanten.
Bussen variieren von Ort zu Ort
Die Strafe für säumige Bürger, die ihren Müll zu früh vors Haus stellen, obliegt den Gemeinden. Während einige Orte sofort Bussen aussprechen, mahnen viele in einem ersten Schritt.
Je nach Gemeinde, Stadt oder Kanton variieren die Vorschriften entsprechend. In einigen Gemeinden wird vorgeschrieben, dass der Kehricht erst am Morgen der Abfuhr bis um 7 Uhr herausgebracht werden darf, andere Gemeinden tolerieren das Herausstellen am Vorabend.
Sind die Abfallsäcke vor einem Block zu früh vor der Tür, kann der Inhalt Aufschluss geben über diejenigen, die ihre Abfälle falsch deponieren, dies ist gemäss Schweizer Datenschutzgesetz erlaubt.
Eine Übersicht darüber, welche grossen Orte und Städte welche Bussen verteilen, findest du hier:
Beim ersten Mal | Beim wiederholten Mal | |
Stadt Chur | 100 bis 200 Franken Busse – je nach Vergehen | 100 bis 200 Franken Busse – je nach Vergehen |
Herisau | Ermahnung | 100 Franken Busse |
Appenzell | Je nach Vergehen | Je nach Vergehen |
Stadt St.Gallen | Ermahnung | Ermahnung |
Rapperswil | Keine Busse | Keine Busse |
St.Margrethen | Ermahnung | Ermahnung |
Weinfelden | Ermahnung | 40 bis 250 Franken Busse |
Wattwil | Keine Busse | Keine Busse |
Beweislast ist schwierig und aufwendig
Gibt es in einer Stadt einen säumigen Abfallentsorger, muss dieser erst einmal ermittelt werden. «Das ist allerdings mit Aufwand verbunden. Einem potenziellen Abfallsünder muss mehrmals nachgewiesen werden, dass er seinen Abfall zu früh, illegal, oder falsch deponiert hat», sagt Silvan Frischknecht, Leiter Amt für Sicherheit in Weinfelden. Entsprechend spricht die Stadt auch eher selten Bussen dafür aus.
Anders in Appenzell, wo Abfallsünder der Polizei gemeldet werden und es allenfalls zur Anzeige kommt. «Wir haben etwa vier bis fünf Fälle pro Jahr. Wenn jemand regelmässig seinen Abfall am falschen Ort oder viel zu früh rausstellt, wird er gemeldet», sagt Albert Kölbener, Leiter Fachstelle für Umweltschutz beim Kanton Appenzell Innerrhoden.
In Weinfelden habe sich allerdings bewährt, dass durch Zettel an falsch deponiertem Abfall auf den Missstand aufmerksam gemacht wird. Auch in Rapperswil-Jona setzt man auf gegenseitige Kontrolle statt hohe Bussen. «Wir sprechen mit den Leuten und sie machen sich auch gegenseitig auf Versäumnisse aufmerksam, das funktioniert gut», sagt Gemeindeschreiber Hansjörg Goldener.
«Seit 23 Jahren noch nie nötig»
Auch kleinere Gemeinden wie St.Margrethen setzen eher auf Information als auf Volkserziehung durch Strafe. «Theoretisch könnten wir eine Busse verteilen, in den letzten 23 Jahren wurde davon aber noch nie Gebrauch gemacht», sagt Gemeindeschreiber Felix Tobler. «Wenn wieder einmal Bedarf besteht, schreiben wir etwas ins Gemeindeblättli.» Das sei aber nur ganz selten nötig.
Altpapier und Karton können auch Busse geben
Nicht nur zu früh deponierter Kehricht wird teilweise mit Busse bestraft. Auch wer sein Altpapier zu früh vor den Hauseingang stellt, kann des Litterings bezichtigt werden und muss mit einer Busse rechnen. «Das Altpapier wird zwar nicht von Füchsen auseinandergerissen, durch Windstösse kann es aber durch die Stadt geweht werden und Bündel, die mehrere Tage vor der Türe stehen, verunstalten das Stadtbild», sagt Regina Wollenmann, Leiterin Werkbetrieb der Stadt Chur. Daher werde auch hier eine Busse ausgesprochen.
Bei der Entsorgung St.Gallen ist man sowohl beim Kehricht als auch bei Papier und Karton kulant. «Wir suchen eher das Gespräch und informieren aktiv. Wenn beispielsweise ein deutscher Student neu in St.Gallen wohnt oder jemand einen Beistand hat, lassen wir gerne Nachsicht walten. Bei Papier und Karton wird nur gebüsst, wer andere, gebührenpflichtige Materialien mitentsorgt wie Styropor oder Plastik», sagt Armin Huser, Leiter Logistik und Recycling bei Entsorgung St.Gallen.
Littering wird nicht in allen Kantonen bestraft
Das absichtliche oder unabsichtliche Liegenlassen von Abfall wird in der Schweiz nicht in allen Kantonen gleichermassen geahndet. Während einige Kantone wie Zürich oder der Kanton Thurgau Littering mit Busse bestrafen, gibt es an anderen Orten keine Strafen.
Das soll sich aber bald ändern. Im Juni haben National- und Ständerat entschieden, dass sich der Bundesrat um nationale Strafen für Littering kümmern soll. Die bisherigen Massnahmen würden nicht genügen, findet das Parlament. Der Bundesrat ist nun dazu angehalten, entsprechende Gesetze auszuarbeiten.