Ostschweiz

Wo darf ich Schlitteln?

Schneesport mit Vorsicht

Kurz erklärt: Hier darfst du (auf keinen Fall) schlitteln

· Online seit 13.01.2024, 06:31 Uhr
Es gehört zu den schönsten Freizeitaktivitäten im Winter: Das Schlitteln. Doch darf ich eigentlich überall schlitteln? Wo schlitteln eigentlich verboten ist und warum, erfährst du in diesem Artikel.
Anzeige

Es liegt wieder Schnee in der Ostschweiz. An den Hügeln sind Kinder in bunten Skianzügen zu beobachten, die mit dem Schlitten den Hügel hinab sausen. Doch wo darf man eigentlich schlitteln? Und wo nicht?

Auf verkehrsarmen Nebenstrassen erlaubt

Sofern niemand behindert oder gefährdet wird, darf, nach Angaben des TCS Schweiz, auf verkehrsarmen Nebenstrassen geschlittelt werden. Die Verantwortung liegt hier beim Werkeigentümer: oftmals der Gemeinde. Gemäss Bundesgericht muss der Werkeigentümer nur dann Sicherheitsvorkehrungen treffen, wenn die Strasse «dem Schlitteln gewidmet ist» oder «zu einer bestimmungswidrigen Benützung verleitet». Weil Strasseneigentümer nicht damit rechnen müssen, dass ihre Strasse zur Schlittelpiste wird, haften sie in der Regel auch nicht für Schlittelunfälle.

Schlitteln auf Privatgelände

Gesetzlich geregelt ist auch der Bereich des Privatgeländes. Rechtsanwalt André Kuhn erklärt gegenüber ArgoviaToday: «Bei jeglichen Grundstücken, die einem Privaten gehören – das kann Feld, Wald, Wiese, aber auch eine Strasse sein – hängt es vom Einverständnis des Eigentümers ab. Dies bedeutet, dass ein Bauer mir beispielsweise das Schlitteln auf seinem Land verbieten darf.»

Grundsätzlich seien Grundeigentümer relativ entspannt, wenn es ums Schlitteln auf ihrem Boden geht. Ein Verbot könne teilweise aber auch Sinn ergeben: «Manchmal gibt es nachvollziehbare Gründe. Wenn ich ein Grundstück habe, auf dem Leute gerne schlitteln würden, muss ich mir als Eigentümer überlegen, ob ich das verbieten will. Allerdings kann ich rein durch das Dulden des Schlittelns schon passiv haftbar gemacht werden», so Kuhn.

Rechtlich gesehen gilt nämlich: «Wer ein Haus hat, haftet für jeden Schaden, das jenes verursacht.» Wenn nun also ein lockerer Dachziegel (der rechtlich als sogenannter «Werkmangel» gilt) hinunterfallen und einen Schlittler verletzen würde, könnte der Hausbesitzer dafür haftbar gemacht werden. Sollte man auf seinem Grundstück baufällige Elemente haben, könne es durchaus sinnvoll sein, das Schlitteln zu verbieten – um Unfälle zu vermeiden und zu verhindern, für solche aufgrund der «Werkmängel» zu haften.

Die schönsten Schlittelpisten

Natürlich schlittelt es sich in den Bergen immer noch am schönsten. In der Ostschweiz gibt es viele solche Schlittelpisten. Du findest sie in unserer Schlittel-Karte:

(red.)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 13. Januar 2024 06:31
aktualisiert: 13. Januar 2024 06:31
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige