Ostschweiz

Wölfe zum Abschuss freigegeben: Neu dürfen auch Jäger den Abzug betätigen

Bisher Aufgabe der Wildhüter

Jetzt dürfen auch Jäger den Wolf ins Visier nehmen

· Online seit 31.07.2024, 16:29 Uhr
Lange Zeit war es Wildhütern vorbehalten, zum Abschuss freigegebene Wölfe zu erlegen. Neu dürfen auch Jägerinnen und Jäger die Raubtiere schiessen, wenn sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Ein Angebot, das auf Anklang stösst.
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Wölfe waren in der Schweiz lange heimisch, bevor sie Ende des 19. Jahrhunderts hierzulande ausgerottet wurden. Sein Comeback feierte der Wolf erst kurz vor der Jahrtausendwende, seither ist die Zahl der Tiere stetig gestiegen. So sehr, dass inzwischen Massnahmen zur Steuerung der Wolfspopulation nötig sind.

Das Schiessen von Wölfen ist jedoch streng reguliert. Lange war es Wildhütern vorbehalten, einen Wolf zu schiessen. Ausserdem durften nur Tiere erlegt werden, die nachweislich Probleme verursacht haben. Etwa, wenn sie trotz Herdenschutzmassnahmen Schafe gerissen hatten.

Rund 300 Wölfe in der Schweiz

Das Gesetz erlaubt inzwischen auch präventive Abschüsse. Das heisst, manche Wölfe dürfen zwischen September und Januar jeweils auch geschossen werden, obwohl sie nicht negativ in Erscheinung getreten sind. Damit soll der Bestand in der Schweiz auf einem Level gehalten werden. Denn inzwischen leben rund 300 Wölfe hierzulande.

Um mit den höheren Abschusszahlen mitzuhalten, setzen die Kantone inzwischen nicht mehr nur auf ihre Wildhüter. Auch Jägerinnen und Jäger dürfen, wenn sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen und der Wolf zum Abschuss freigegeben ist, einen Wolf erlegen. Da spielten auch Ressourcengründe eine Rolle, erklärt Rolf Wildhaber, Wildhüter des Kantons St.Gallen.

Er und seine sechs Berufskollegen im Kanton seien für ganz viele anderen Aufgaben zuständig, da sei es schlicht eine Zeitfrage. Zumal man sich das Ganze gemeinhin auch einfacher vorstelle, als es wirklich sei. «Der Wolf ist eine hochintelligente Tierart und extrem lernfähig.» Da könne das Aufspüren eines bestimmten Exemplars einiges an Arbeit erfordern.

Noch keinen Abschuss durch einen Jäger

Das ist denn auch der Grund, weshalb im Kanton St.Gallen bisher noch kein Jäger einen Wolf geschossen hat. Und dies, obwohl über hundert hiesige Jäger über die nötige Zulassung verfügen und bereits im vergangenen Winter während zwei Monaten Präventivabschüsse stattfanden.

Um eine Jagderlaubnis für Wölfe zu erhalten, müssen die Jägerinnen und Jäger eine spezielle Schulung absolvieren. «Klar hat jeder eine Jagdprüfung, aber es geht darum, Fehler zu verhindern», erklärt Wildhaber Sinn und Zweck der Weiterbildung.

Die Möglichkeit, bei der Regulierung der Wolfsrudel mitzuwirken, scheint bei den Jägern gut anzukommen. Rund acht von zehn Personen hätten durchschnittlich einen solchen Kurs absolviert, sagt der Wildhüter.

Projekt stösst auch im Bündnerland auf Interesse

Auch im Kanton Graubünden dürfen Jäger neuerdings mit einer speziellen Lizenz auf die Jagd nach Wölfen gehen. Und die Ausbildungsabende scheinen auf grossen Anklang zu stossen, wie die «Südostschweiz» berichtet. Aufgrund des Interesses bietet der Kanton Graubünden dieses Jahr zehn Kurse an – doppelt so viele wie noch 2023.

Eine klassische Jagd werde es allerdings nicht geben, sagt Arno Puorger, Grossraubtierbeauftragter beim Bündner Jagdamt, gegenüber der Zeitung. Die Jägerschaft werde die Behörde lediglich bei der Wolfsregulation unterstützen. Will heissen: Analog zum Kanton St.Gallen sind Wölfe grundsätzlich geschützt. Wenn im Winter im Rahmen der neuen Jagdverordnung der Bestand reduziert werden soll, dürfen Jäger die Wildhüter neuerdings aber bei ihrer Arbeit unterstützen.

veröffentlicht: 31. Juli 2024 16:29
aktualisiert: 31. Juli 2024 16:29
Quelle: FM1Today

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