Auf die Anordnung von Verwahrung verzichtete das Gericht. Am 30. Juni 2016 war im Zürcher Seefeld-Quartier ein 41-jähriger Mann erstochen worden. Er war ein Zufallsopfer gewesen. Den Mord ausgeführt hatte ein heute 27-jähriger Schweizer. Als Mittäter war ein 39-jähriger Litauer angeklagt. Er war bei der Ausarbeitung des Plans massgeblich beteiligt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Jüngeren hatte eine 12-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung beantragt, der Anwalt des Litauers verlangte gar einen vollen Freispruch. Der Ankläger forderte für beide lebenslänglichen Freiheitsentzug und Verwahrung. Der Litauer sollte zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Teuflischer Plan
Die beiden Männer hatten sich als Häftlinge in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies kennengelernt und angefreundet. Um rasch in Freiheit zu kommen, entwickelten sie einen teuflischen Erpresser-Plan.
Nach einem Hafturlaub kehrte der Schweizer wie geplant nicht in die Strafanstalt zurück. In einem Brief an den Kantonsrat forderte er im Namen einer «unbekannten litauischen Täterschaft» die sofortige Freilassung des Litauers, ansonsten werde ein Mensch sterben.
Nachdem das Ultimatum ergebnislos verstrichen war, schritt er gemäss Drehbuch zur Tat. Auf offener Strasse erstach er mit einem eigens gekauften Messer einen zufällig anwesenden Mann. Rund ein halbes Jahr später wurde er festgenommen. Er hatte im Darknet nach Waffen und Munition gesucht und sich mit einem angeblichen Verkäufer getroffen, der in Wirklichkeit Polizist war.