• Mehr Arbeitnehmende erhalten eine Pensionskasse: Mehr Menschen erhalten mit der Reform eine berufliche Vorsorge, namentlich solche mit einem kleinen Arbeitspensum und tiefem Lohn.
• Der Umwandlungssatz sinkt im Obligatorium von 6.8 auf 6.0 %: Weil die Pensionierten immer länger leben, müssen auch die Renten länger entrichtet werden. Daher wird mit der Reform das obligatorisch angesparte Alterskapital prozentual in eine kleinere Rente umgewandelt. Die absolute Rentenhöhe soll aber möglichst erhalten bleiben. Um dies zu erreichen, zahlen die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Erwerbslebens mehr in die Pensionskasse ein, und eine Übergangsgeneration erhält Kompensationszahlungen.
• Die überwiegende Mehrheit ist von der Reform kaum betroffen: Die meisten Arbeitnehmenden sind überobligatorisch versichert. Sie haben ein Alterskapital, welches das Obligatorium übertrifft, weshalb ihre Pensionskassen die Umwandlungssätze schon senken durften. Für diese Pensionskassen, deren Leistungen das gesetzliche Minimum übersteigen, besteht kaum Handlungsbedarf. Fragen dazu beantwortet die eigene Pensionskasse.
• Für bereits Pensionierte ändert sich nichts: Laufende Renten bleiben unangetastet.
Argumente dafür
Dass die Zahl der Versicherten zunimmt, lobt das Ja-Lager als gesellschaftlichen Fortschritt. Denn vor allem Frauen würden profitieren, die heute oftmals schlecht abgesichert sind fürs Alter. Die Anpassungen an die höhere Lebenserwartung seien überfällig, um die zweite Säule solid zu finanzieren, argumentieren Bundesrat und Parlament.
Argumente dagegen
Das linke Referendumskomitee sagt, die Versicherten müssten künftig mehr einzahlen und erhielten eine tiefere Rente. Von der Reform würde vielmehr die Finanzindustrie profitieren, da mehr Geld in die Pensionskassen gespült werde. Einzelne bürgerliche Gegner kritisieren die Kompensationszahlungen für die Übergangsgeneration.
Parolenspiegel
Ja: SVP, FDP, Die Mitte, GLP, Wirtschaftsverbände, Alliance F
Nein: SP, Grüne, Gewerkschaften