Quelle: René Birrer
Worum geht es bei der Reform der Verrechnungssteuer?
Mit der Gesetzesänderung soll ein Teil der Verrechnungssteuer abgeschafft werden. Konkret soll die Steuer auf Zinsen aus Obligationen nicht mehr anfallen.
Unternehmen geben Obligationen heraus, um an Kapital zu kommen. Anleger, die einem Unternehmen Geld leihen, indem sie solche Wertpapiere kaufen, erhalten dafür jährlich einen Zins. Diesem Zins wird vor der Auszahlung die Verrechnungssteuer (35 Prozent) abgezogen. Der Betrag kann mit der Steuererklärung zurückgefordert werden. Die Verrechnungssteuer dient damit der ehrlichen Deklaration von Wertpapieren und Zinsen.
Weshalb wird darüber abgestimmt?
Gegen die Gesetzesänderung hat die SP das Referendum ergriffen. Die nötigen Unterschriften wurden in nützlicher Frist gesammelt.
Was sind die Argumente der Befürworter?
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, die Gesetzesänderung fördere den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Rückforderung der Verrechnungssteuer sei mitunter kompliziert. Heute würden Zinsgelder ins Ausland abfliessen, da die Unternehmen Obligationen lieber im Ausland ausgäben, wo keine Verrechnungssteuer anfalle.
Was sind die Argumente der Gegner?
Die Gegnerinnen und Gegner sprechen von Steuergeschenken für Grosskonzerne. Sie befürchten überdies, Kriminelle würden sich die Gesetzesänderung zunutze machen und bei der Steuererklärung betrügen. Für dadurch entstandene Steuerausfälle müssten laut dem Referendumskomitee die Bürgerinnen und Bürger bezahlen.
Parolenspiegel Änderung Verrechnungssteuer
Ja: SVP, FDP, Die Mitte, GLP
Nein: SP, Grüne