Schweiz

Änderungen im Mietrecht: Das Wichtigste in Kürze

Abstimmung am 24. November

Änderungen im Mietrecht: Das Wichtigste in Kürze

· Online seit 16.10.2024, 21:21 Uhr
Das Parlament möchte das Mietrecht anpassen. Die eine Änderung betrifft die Untermiete, die andere den Kündigungsschutz bei Eigenbedarf des Vermieters. Der Mieterverband hat gegen beide Vorlagen das Referendum ergriffen.

Quelle: ZüriNews /Vermieter fordern erleichterte Kündigungsregeln: Das sagen Befürworter und Gegner./ Beitrag vom Oktober 2024

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Worum geht es beim Mietrecht?

Untermiete: Heute können Mieter ihre Wohnung oder einzelne Zimmer normalerweise untervermieten - dies nach einer einfachen mündlichen Vereinbarung mit dem Immobilienbesitzer. Die Gründe für eine Nicht-Erlaubnis sind eng definiert. Künftig müssten die Mieter einen detaillierten schriftlichen Antrag einreichen, welchen der Hauseigentümer ebenfalls schriftlich genehmigen oder mit beliebiger Begründung ablehnen kann.

Eigenbedarf: Heute kann einem Mieter gekündigt werden, wenn der Vermieter oder dessen Angehörige die Immobilie dringend selbst brauchen. Künftig müsste der Eigenbedarf nicht mehr dringend sein, sondern bedeutend und aktuell.

Was sagen die Befürworter?

Die Bürgerlichen wollen mit der Änderung bei der Untermiete Missbrauch bekämpfen. So würden heute Mieter ihre Wohnung etwa über Airbnb ohne Erlaubnis zu überrissenen Preisen untervermieten. Deshalb brauche es faire Regeln. Die Anpassung beim Eigenbedarf führe zu mehr Rechtssicherheit für die Investoren, wodurch schliesslich mehr Wohnraum zur Verfügung stehe.

Was sagen die Gegner?

Die Referendumsführer sehen in beiden Vorlagen eine Schwächung des Kündigungsschutzes. Die Konsequenz seien mehr Kündigungen und folglich höhere Mietpreise, da diese bei Wechseln (illegal) erhöht würden. Die Hauseigentümer verfolgen laut dem Mieterverband und den Linken die langfristige Strategie, die Renditen weiter zu erhöhen. Das Doppelreferendum soll dies beenden.

Parolenspiegel Mietrecht

Ja: SVP, FDP, Die Mitte, Hauseigentümerverband

Nein: SP, Grüne, Mieterinnen- und Mieterverband

Die GLP entscheidet am 19. Oktober.

veröffentlicht: 16. Oktober 2024 21:21
aktualisiert: 16. Oktober 2024 21:21
Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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