Das zeigt die Botschaft zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025, die der Bundesrat verabschiedet hat. Darüber entscheiden wird das Parlament.
Der Bundesrat hatte im vergangenen Sommer verschiedene Massnahmen zur Entlastung des angeschlagenen Bundeshaushalts angekündigt. Umgesetzt werden soll nun eine davon.
250 Millionen Franken pro Jahr weniger
So soll der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) - befristet auf fünf Jahre - um 250 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Diese Kürzung sei ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar, weil die ALV über genügend Eigenkapital verfüge, so der Bundesrat.
Verzichten will die Regierung auf eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Grund dafür sei, dass das Parlament bei der Kita-Finanzierung einen neuen Ansatz verfolge, der deutlich geringere Kosten für den Bund zur Folge hätte.
(sda/dl)
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