Gemäss den am Donnerstag publizierten Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) nahm die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung um 9384 Personen auf 47'200 Personen zu. Der Wanderungssaldo erhöhte sich bei den EU/Efta-Staatsangehörigen um 7849 Personen auf 32'487 Personen und bei den Drittstaatsangehörigen um 1535 Personen auf 14'713 Personen.
Bereits im vergangenen Jahr war der Zuwanderungstrend erkennbar - nach einer instabilen Corona-Phase. Im ersten Halbjahr 2023 gingen rund 45 Prozent der neuen ausländischen Arbeitskräfte einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit nach, 55 Prozent traten laut dem SEM eine langfristige Stelle an.
Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten waren 41 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen und 41 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen bis Ende Juni 2023 ausgeschöpft. Deutsche, französische, italienische, portugiesische und spanische Staatsangehörige machten die Hälfte der zugewanderten Arbeitskräfte aus.
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2,275 Millionen Ausländerinnen und Ausländer
Laut dem SEM sind die Wirtschaftslage und die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft treibende Faktoren für die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem tiefsten Stand seit zwanzig Jahren. In vielen Berufen konnte der demografische Ersatzbedarf in Form von Pensionierungen durch in der Schweiz und im Ausland rekrutierte Arbeitskräfte abgefedert werden.
Die stärkste Zuwanderung zwecks langfristiger Erwerbstätigkeit wurde in Branchen des Industriesektors und innerhalb des Dienstleistungssektors im Gastgewerbe, in der Planung, Beratung und Informatik, im Handel und im Gesundheitswesen verzeichnet. Ende Juni 2023 lebten insgesamt 2'275'965 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.
Zwischen Januar und Juni 2023 wurden laut dem Bund ausserdem 41'747 neue Grenzgängerbewilligungen erteilt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 38'547 Bewilligungen.
Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalte betrug 168'896 – gegenüber 155'570 im ersten Halbjahr 2022. Als Kurzaufenthalterin oder Kurzaufenthalter gelten Personen, die kurzfristig eine Stelle bei einem Schweizer Arbeitgeber antreten, sowie entsandte Arbeitnehmende und selbstständige Dienstleistungserbringende, die sich maximal während drei Monaten oder neunzig Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten.
(sda/lol)