Als Jugendlicher kommt man schnell einmal auf die leichtsinnige Idee, seine ID für den Ausgang zu fälschen oder dem Türsteher den Ausweis der grossen Schwester oder des grossen Bruders zu zeigen. Wer erwischt wird, weiss, das gibt Ärger. Doch offenbar nicht immer. Ein Zuger hat für seinem Sohn den Ausweis gefälscht.
Der Mann hat einen grossen Aufwand betrieben, nur damit der Jugendliche zu einer Veranstaltung ab 16 Jahren gehen kann. Weil sich der Türsteher nicht täuschen liess, kam die Zuger Polizei dem Vater auf die Schliche. Die Staatsanwaltschaft hat den 52-Jährigen der Fälschung von Ausweisen schuldig gesprochen.
Wie «zentralplus.ch» schreibt, muss er eine Geldstrafe von 1’650 Franken zahlen. Diese wird aber vorerst aufgeschoben. Macht sich der Familienvater in den nächsten zwei Jahren nicht wieder strafbar, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Sofort fällig wird allerdings eine Busse von 550 Franken. Zudem muss der 52-Jährige 400 Franken an die Verfahrenskosten bezahlen.
(red.)