Quelle: CH Media Video Unit
In den letzten zwei Tagen ist die Anzahl Neuansteckungen in der Schweiz wieder stark angestiegen. Am Mittwoch meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 193 Neuinfektionen, am Donnerstag gar 220. Seit dem 23. April waren die Zahlen nicht mehr so hoch. An der Medienkonferenz vom Donnerstag zeigen sich die Experten des Bundes besorgt: «Die Situation verschärft sich, sie ist ernst», sagte Pascal Strupler, Direktor des BAG. Das Coronavirus mache keine Ferien, die Fallzahlen seien wieder extrem angestiegen. «Wir, die Politik aber auch die Schweizerinnen und Schweizer, müssen einen Gang hochschalten», sagt Strupler.
Kontaktdaten in Restaurants und maximal 100 Personen in Lokalen
Das BAG empfiehlt den Kantonen deshalb, ihre Schutzmassnahmen untereinander abzugleichen. «Die Verhaltensregeln sollten in der Schweiz möglichst einheitlich und verständlich sein», sagt Strupler. So empfehlen die Experten nun, eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen einzuführen. Zudem soll die maximale Anzahl Personen in Lokalen und bei Ansammlungen auf 100 reduziert werden. Auch sollten alle Kantone den Umgang mit exakten Kontaktdaten für Gäste zum Beispiel von Restaurants verschärfen.
Schweizer dürfen Regeln am Nationalfeiertag nicht vergessen
Strupler warnt auch in Bezug auf den kommenden Nationalfeiertag: Die Bevölkerung sollte feiern können, aber man dürfe die Regeln nicht vergessen. «Wir müssen jetzt die Fallzahlen senken. Das schaffen wir nur gemeinsam.»
Lebenspartner aus Drittstaaten dürfen wieder einreisen
Mitte Juli hatte der Bundesrat alle coronabedingten Einreisebeschränkungen für die ersten zwölf Länder ausserhalb des EU/EFTA-Raums aufgehoben. Aus allen anderen Staaten ist die Einreise in die Schweiz für einen Kurzaufenthalt weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Das ändert sich nun. Ab nächstem Montag können auch Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner in der Schweiz haben, neu einreisen, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Donnerstag bekanntgab. Voraussetzung ist, dass das Paar die Beziehung belegen kann – etwa durch eine Bestätigung oder eine Brief- oder E-Mail-Korrespondenz.
(sku/rwa)
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