Das Gericht konnte sich für sein Urteil einzig auf Indizien stützen. Es bezweifelte aber nicht, dass der Schweizer im Dezember 2012 versucht hatte, seine Frau zu töten, und sie im April 2014 ertränkte.
Die Richter waren überzeugt, dass der Mann im Dezember 2012 auf Mallorca seine damalige Frau schwer misshandelte und mit dem Auto anfuhr. Sie überlebte mit bleibenden Behinderungen, aber ohne Erinnerung an den Vorfall.
Im April verbrühte er die mittlerweile von ihm geschiedene Frau in deren Wohnung in Küsnacht ZH mit heissem Wasser und ertränkte sie anschliessend. Die halb bekleidete Leiche wurde in der Badewanne aufgefunden.
Zusätzlich zu den Schuldsprüchen wegen Mordes sprach das Gericht den Mann des Betrugsversuchs schuldig, weil er ihre Lebensversicherung kassieren wollte. Ein Teilfreispruch erfolgte bezüglich des Vorwurfs des vollendeten Betrugs.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts. Die Verteidigung des nicht geständigen Mannes dürfte das Urteil ans Obergericht weiterziehen. Sie hatte im Februar an der mehrtägigen Hauptverhandlung Unfälle geltend gemacht und einen vollumfänglichen Freispruch des Beschuldigten verlangt.