Nun hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona geurteilt: Sepp Blatters Zahlung von zwei Millionen Franken an Michel Platini war rechtens. Das Bundesstrafgericht hat Sepp Blatter von allen Vorwürfen, welche die Bundesanwaltschaft gegen ihn erhob, freigesprochen, wie am Freitagmorgen bekannt wurde. Auch Ex-Uefa-Präsident Michel Platini wurde vom Gericht in allen Punkten entlastet.
Niederlage für die Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft forderte für Blatter eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Diese ist nun zumindest fürs erste vom Tisch. Mehr noch: Blatter erhält von der Eidgenossenschaft 82’000 Franken Entschädigung für seine Verteidigungskosten und 20’000 Franken Genugtuung, Platini werden 143’000 Franken Entschädigung zugesprochen.
Platini wolle seine Freude zum Ausdruck bringen, dass nach sieben Jahren Lügen und Manipulation nun Gerechtigkeit herrsche, wird er in der von seinem Anwalt am Freitag publizierten Mitteilung zitiert.
Sein Kampf sei ein Kampf gegen die Ungerechtigkeit und trotz der langen Verfahrensdauer habe er das Vertrauen in die Schweizer Rechtsordnung nicht verloren. Im Alter von 65 in den «Status eines Teufels oder Paria zu wechseln» sei schwer zu verkraften. Seinen Angehörigen und Anwälten dankte er für die Unterstützung. «Ich garantiere ihnen: wir werden uns wiedersehen», wird Platini in der Mitteilung zitiert. In diesem Fall gebe es Schuldige, die nicht im Prozess aufgetreten seien, so Platini.
Kein Betrug, aber...
Blatter war wegen einer Zahlung von rund zwei Millionen Franken angeklagt worden. Das Geld ging vom Weltfussball-Verband auf das persönliche Konto von Michel Platini. Die Anklage hatte dahinter Betrug oder Veruntreuung vermutet.
Das Bundesstrafgericht geht davon aus, dass das Verfahren gegen Blatter und später Platini dennoch zurecht eröffnet wurde. Allerdings hat es nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten entschieden.
Mündlicher Vertrag vermutet
Das Gericht sei zum Schluss gelangt, dass Platini aufgrund seiner Bekanntheit und der im Fussball üblichen Honoraren damals durchaus eine Million Franken pro Jahr habe verlangen können. Dies führte die vorsitzende Richterin am Freitag im Rahmen der Urteilseröffnung aus. Dass es als Abmachung nur den schriftlichen Vertrag von 1999 über 300'000 Franken gegeben habe, sei unwahrscheinlich.
Dies hätte bedeutet, dass Platini im ersten Jahr ohne Abmachung über seine Bezahlung für Blatter gearbeitet hätte. Es sei tatsächlich denkbar, dass der schriftliche Vertrag aufgesetzt werden musste, damit der Lohn von der Fifa überhaupt ausbezahlt werden konnte. Dieser schriftliche Vertrag sei jedoch nicht abschliessend gewesen, weil die Fifa zu jenem Zeitpunkt einen Liquiditätsengpass hatte und nicht mehr Geld zahlen konnte.
Weiter erachtet es das Gericht als nachvollziehbar, dass Platini das noch ausstehende Geld verlangte, als er von den hohen Abgangsentschädigungen an andere Fifa-Funktionäre hörte. Dabei irrte sich Platini im Betrag, da er davon ausgegangen war, dass man ihm bereits vier Mal 500'000 Franken bezahlt hatte.
(sda/baz)