Schweiz

Bundesgericht winkt ab: Vergewaltiger forderte wegen kurzer Tatdauer milderes Urteil

Fall aus dem Wallis

Vergewaltiger forderte wegen kurzer Tatdauer milderes Urteil

· Online seit 15.10.2024, 11:59 Uhr
Ein Mann vergewaltigte 2023 im Wallis eine Frau. Dafür wurde er bereits vorinstanzlich verurteilt. Allerdings zog er den Entscheid bis ans Bundesgericht weiter. Er forderte eine mildere Strafe, weil die Tat nur kurz gedauert habe. Nun sagt das Bundesgericht: Die Tatdauer darf nicht dem Täter zugute kommen.
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Die Tat ereignete sich 2023 im Kanton Wallis. Auf dem Heimweg von einer Bar überwältigte ein Mann eine Frau und es kam zur Vergewaltigung. Nach einigen Minuten gelang es dem Opfer um Hilfe zu rufen und der Täter flüchtete. Das geht aus einer Medienmitteilung des Bundesgerichts hervor. Der Mann wurde später vor Bezirksgericht zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, die Hälfte davon zwingend hinter Gitter.

Kurze Dauer = Kurze Strafe?

Dieses Urteil erschien dem Portugiesen zu streng. Er zog das Urteil deshalb bis vor Bundesgericht weiter. Die Argumentation von ihm und seiner Verteidigung: Basierend auf einem früheren Urteil des Bundesgerichts muss die kurze Dauer einer Vergewaltigung schuldmindernd wirken. Tatsächlich hiess es im damaligen Urteil: «Bei der Beurteilung des objektiven Verschuldens spiele es  [...] eine Rolle, welchen Aufwand der Täter für die Tatausführung betrieben habe, wie hartnäckig er seinen Plan verfolgt habe, wie gewalttätig er dabei vorgegangen sei und wie lange sich der Übergriff hingezogen habe.»

Die Schlussfolgerung, dass dies strafmindernd sein könnte, verwarf das Bundesgericht nun aber im jüngsten Urteil. Die «relativ kurze Dauer» einer Vergewaltigung könne in keinem Fall als mildernder Umstand betrachtet werden.

Umgekehrt spreche allerdings nichts dagegen, dass die lange Dauer einer Handlung für eine umso höhere kriminelle Energie spreche. Deshalb könne eine Strafe in diesem Fall härter ausfallen.

Das Urteil des Bundesgerichts ist rechtskräftig.

Urteilsnummer: 6B_612/2024

(lma)

veröffentlicht: 15. Oktober 2024 11:59
aktualisiert: 15. Oktober 2024 11:59
Quelle: PilatusToday

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