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Bundesrat baut Hilfsangebote für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt aus

Opferhilfe Schweiz

Bundesrat baut Hilfsangebote für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt aus

· Online seit 09.10.2024, 15:29 Uhr
Der Bundesrat will die Hilfsangebote für Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt ausbauen. Er hat dazu eine Teilrevision des Opferhilfegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es um die medizinische Hilfe für die Opfer und die rechtsmedizinische Dokumentation der Taten.
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Mit der Teilrevision des Opferhilfegesetzes setzt die Landesregierung Motionen des Parlaments um, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Vorstösse verlangten gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt.

Auf die Schaffung von Krisenzentren legt sich die Vorlage nicht fest, wie Justizminister Beat Jans vor den Bundeshausmedien sagte. Die Organisationsform überlässt er den Kantonen, die durchaus auch zusammenarbeiten dürfen. Zudem gebe es bereits kantonale Einrichtungen. In erster Linie gelte es, die Rechte der Opfer – vor allem Frauen – zu stärken.

Für sie ist die unmittelbare medizinische und psychologische Behandlung durch Fachpersonal essenziell, wie Jans ausführte. Ausserdem müssen Verletzungen und Spuren so schnell wie möglich rechtsmedizinisch dokumentiert werden.

Dokumentation auch ohne Strafanzeige

Dabei ist der niederschwellige Zugang zu beidem zentral. Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass die Kantone genügend Angebote haben sowie eine spezialisierte Behandlung und eine forensische Untersuchung rund um die Uhr gewährleisten.

Zudem schlägt er vor, dass der Zugang zu einer forensischen Dokumentation künftig kostenlos ist. Die rechtsmedizinische Beweisaufnahme will die Landesregierung im weiteren von einer Strafanzeige abkoppeln.

Opfer können demnach eine Dokumentation verlangen, unabhängig davon, ob sie die Täterschaft anzeigen oder nicht. Die Dokumentation lässt sich nach Aussagen von Jans bei einer erst später eingereichten Anzeige als Beweismittel einsetzen. Das wiederum könnte sich positiv auf die Anzeigequote und die Verurteilungen wegen sexueller oder häuslicher Gewalt auswirken.

Im Bericht zur Vorlage hielt die Landesregierung weiter fest, dass auch andere Leistungen der Opferhilfe nicht von einer Strafanzeige abhängig sind. Diese Änderung räumt eine bestehende Unsicherheit aus. Opfer erhalten so die nötige Zeit zu entscheiden, ob sie Anzeige einreichen.

Kantone sollen über Angebote informieren

Finanzieren will der Bundesrat die rechtsmedizinische Dokumentation wie die anderen Unterstützungsleistungen des Opferhilfsgesetzes mittels subsidiärer Soforthilfe. So ist eine Kostenübernahme möglich, sofern nicht andere Institutionen wie die Sozialversicherungen diese tragen. Auch der Fall ist das, wenn die Kostenübernahme nicht vollständig erfolgt, etwa wegen Franchisen oder Selbstbehalt zulasten der Versicherten.

Damit die vorgeschlagenen Massnahmen Wirkung zeigen, müssten die Opfer ihre Rechte und die Anlaufstellen für die medizinische Erstversorgung kennen, schrieb der Bundesrat weiter. Er will darum im Opferhilfegesetz ausdrücklich festhalten, dass die Kantone angemessen über ihre Hilfsangebote informieren.

Zu den Kostenfolgen konnte Jans keine Angaben machen. Aktuell würden jährlich rund 15 Millionen Franken für die Soforthilfe aufgewendet. Der Mehraufwand dürfte sich in Grenzen halten, erklärte der Justizminister. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Januar 2025.

«Erschreckende Zahlen»

Für den Bundesrat hat der Kampf gegen häusliche und sexuelle Gewalt hohe Priorität, wie Jans ausführte. Die Zahlen seien «erschreckend». Pro Monat gebe es zwei Tötungen von Frauen oder Mädchen im häuslichen Kontext.

Allein 2023 seien über 19'000 Fälle von Übergriffen vor allem gegen Frauen und Mädchen zuhause bekannt geworden. Vergewaltigungen im häuslichen Rahmen hätten zugenommen, solche im öffentlichen Raum dagegen seien rückläufig.

(sda/red.)

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veröffentlicht: 9. Oktober 2024 15:29
aktualisiert: 9. Oktober 2024 15:29
Quelle: FM1Today

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