Schweiz

Bundesrat informiert in Medienkonferenz über Corona Massnahmen

Bundesrat-PK

Fussball, Eishockey, Grossveranstaltungen – Das musst du wissen

02.09.2020, 16:27 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 15:47 Uhr
Der Bundesrat informierte an der Medienkonferenz über die neusten Änderungen bei den Corona-Massnahmen. Hier die ausführlichen Fakten.
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Ab dem 1. Oktober sollen nun auch wieder Grossveranstaltungen mit über 1000 Besucherinnen und Besuchern möglich sein. Also Konzerte, Theateraufführungen, Kongresse, Sportanlässe und andere Veranstaltungen.

Welche Grossveranstaltungen sind betroffen? Gelten die Regeln nur für Sport- und Kulturanlässe?

Als Grossveranstaltung gilt ein öffentlicher oder privater Anlass, der zeitlich begrenzt ist, in einem definierten Raum stattfindet und mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern oder mitwirkende Personen umfasst. Die Personen halten sich somit während längerer Zeit am gleichen Ort auf (wie bei Theatern, Konzerten, Kongressen, Religionsfeiern und Sportwettkämpfen), oder sie beteiligen sich aktiv (wie bei Breitensportanlässen).

Sind Messen, Jahrmärkte, Fasnachtsveranstaltungen oder religiöse Veranstaltungen auch dieser Bewilligungspflicht unterworfen? Anlässe, die mit Verkaufsläden und Märkten vergleichbar sind, fallen nicht unter diese Regelung, also zum Beispiel Messen, Gewerbeausstellungen oder Jahrmärkte, bei denen sich die Personen geordnet durch die Verkaufs- oder Präsentationsbereiche bewegen.

Umzüge jedoch, zum Beispiel an einer Fasnacht oder bei religiösen Feiern, gelten als Veranstaltungen und müssen bewilligt werden, wenn mehr als 1000 Personen sie besuchen oder dabei mitwirken.

Wer entscheidet über die Bewilligung eines Anlasses? 

Zuständig für das Erteilen der Bewilligungen sind die Kantone.

Wieso unterstehen nicht alle Grossveranstaltungen der Bewilligungspflicht der Bundesbehörden?

In der besonderen Lage liegt die Zuständigkeit für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei den Kantonen. Deshalb können die Kantone auch beurteilen, ob beispielsweise die epidemiologische Lage es erlaubt, dass bei ihnen eine Grossveranstaltung durchgeführt werden kann, sie müssen dabei auch die örtlichen Gegebenheiten (Veranstaltungsort, Zugangsbereiche) berücksichtigen.

Welche Vorgaben müssen erfüllt werden, damit der Kanton eine Veranstaltung bewilligen kann?

Für Grossveranstaltungen müssen folgende Bewilligungskriterien erfüllt sein:

  • die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region erlaubt die Durchführung der Veranstaltung
  • der Kanton verfügt über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing
  • der Veranstalter legt eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vor. Dieses muss klare und strenge Massnahmen vorsehen (konsequentes Einhalten der Abstandregel oder Maskenpflicht). Auch gilt eine generelle Sitzpflicht mit personalisierten Sitzplätzen, es sei denn, der Kanton hat ausnahmsweise bei Freiluftveranstaltungen Stehplätze in Sektoren bewilligt (Skirennen, Radrennen, Dorffeste).

Gibt es in der epidemiologischen Entwicklung einen Schwellenwert, ab dem eine Grossveranstaltung nicht mehr möglich ist?

Auf die Festlegung von fixen Schwellenwerten wird verzichtet. Auch Hospitalisationsraten sind nicht überall gleich einzuschätzen. Die zuständigen kantonalen Behörden müssen die epidemiologische Lage laufend beobachten und die nötigen Massnahmen ergreifen.

Gilt die Sitzplatzpflicht auch bei Veranstaltungen wie Skirennen?

Grundsätzlich ja. Die Kantone können aber bei Freiluftveranstaltungen wie Ski-, Langlauf- oder Radrennen oder bei Dorffesten für den Zuschauerbereich im freien Gelände Stehplätze bewilligen. In Start- und Zielbereichen oder in Bühnenbereichen sind Stehplätze jedoch nicht angezeigt.

Ausser der Sitzplatzpflicht gelten für Theaterabende oder Kongresse keine weiteren Vorgaben?

Mit Ausnahme der Sitzpflicht mit personalisierten Sitzplätzen und der Einhaltung der grundsätzlichen Abstands- und Hygieneregeln werden keine spezifischen Vorgaben festgelegt. Der Grund ist, dass die Veranstaltungen und damit auch das Verhalten der teilnehmenden Personen sehr unterschiedlich sein können. Die Situation an einem klassischen Konzert ist anders als an einem Rockkonzert oder einem Sportanlass. Jeder Veranstalter muss aber ein Schutzkonzept vorlegen, das eine Risikoanalyse enthält. Diese muss auch die Verhaltensweise des Publikums und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen.

Gilt die Regelung weiterhin, dass pro Sektor nur 300 Personen zugelassen sind?

Die Sektorenpflicht gilt nur für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen. Für Grossveranstaltungen müssen personalisierte Sitzplätze vorgesehen werden, und der Personenstrom muss im Schutzkonzept genau geregelt sein. Deshalb sind Sektoren nicht notwendig. Sind bei Grossveranstaltungen aber ausnahmsweise Stehplätze zugelassen, etwa bei Skirennen, gilt dort eine Sektorenpflicht.

Warum werden Eishockey- und Fussballspiele der nationalen Ligen anders geregelt als die übrigen Grossveranstaltungen?

Die Bewilligungen für die Meisterschaftsspiele im Profibereich, namentlich der Eishockey- und Fussball-Profiligen, soll schweizweit einheitlich gehandhabt werden. Für die entsprechenden Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere materielle Vorgaben. Dazu gehören eine Sitzpflicht und personalisierte Sitzplätze und eine Maskenpflicht. Es dürfen keine Platzkontingente für Gästefans angeboten werden. Im Gastronomiebereich ist nur eine sitzende Konsumation erlaubt.

Wieviel Zuschauerinnen und Zuschauer werden in einem Stadion Platz finden?

In Hallen und Stadien dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze vergeben werden.

Was heisst sitzende Konsumation im Gastro-Bereich? Gibt es keine Verpflegungsstände mehr im Stadion?

An den Verpflegungsorten können Getränke und Esswaren gekauft werden. Sie dürfen aber im Gastronomiebereich nur sitzend an Tischen oder im Zuschauerbereich am eigenen Sitzplatz konsumiert werden.

Wer kontrolliert, ob die Schutzkonzepte tatsächlich umgesetzt und eingehalten werden? 

In erster Linie haben die Organisatoren die Einhaltung der Massnahmen durch die Besucherinnen und Besucher zu überwachen und bei Widerhandlungen einzuschreiten. Die Kantone sind zuständig für die behördliche Kontrolle.

Kann der Bund bei einem Kanton intervenieren und eine Grossveranstaltung in einem Kanton verbieten?

Nein, die Entscheid- und Vollzugsverantwortung liegt bei den Kantonen.

Welchen Spielraum haben die Kantone bei der Bewilligung von Grossanlässen? 

Die Kantone beurteilen die Veranstaltungen und Schutzkonzepte und entscheiden über die Bewilligung. Verschlechtert sich die epidemiologische Lage und ist das Contact Tracing nicht mehr sichergestellt, kann ein Kanton die Vorgaben verschärfen und z. B. die maximale Personenzahl reduzieren oder das Tragen einer Maske verlangen.

Welche Planungssicherheit haben die Veranstalter, wenn sie vom Kanton eine Bewilligung erhalten haben?

Wenn sich die epidemiologische Lage zwischen dem Zeitpunkt der Bewilligungserteilung und der Durchführung der Grossveranstaltung verschlechtert, kann der Kanton die bereits erteilte Bewilligung widerrufen. Natürlich hat er dies aus Gründen der Fairness so früh als möglich zu tun. Dies gilt auch, wenn es dem Kanton nicht möglich ist, die Kapazitäten für das Contact Tracing genügend rasch an die neue epidemiologische Lage anzupassen. In einem solchen Fall könnte die Veranstaltung allenfalls mit weniger Besucherinnen und Besucher durchgeführt werden.

Erhalten die Veranstalter eine Entschädigung, wenn die Bewilligung zurückgezogen wird?

Nein. Ein Veranstalter hat weder bei einer Nicht-Erteilung noch bei einem Widerruf einer Bewilligung einen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand. Das Epidemiengesetz enthält keine solche Entschädigungspflicht.

Gibt es ein Alkoholverbot?

Nein, es wird kein Alkoholverbot an Veranstaltungen geben. Der Verkauf und Konsum von Alkohol muss jedoch so organisiert sein, dass das Schutzkonzept nicht gefährdet wird.

Kommt Frankreich auf die Risikoländer-Liste?

«Frankreich kommt vorerst nicht auf die Liste», sagt Alain Berset. Auch wenn die Neuansteckungen in Frankreich die «magische» Grenze von 60 pro 1000 Einwohner überschreiten, gäbe es keine Automatismen, sagt der Bundesrat.

veröffentlicht: 2. September 2020 15:47
aktualisiert: 2. September 2020 16:27
Quelle: PilatusToday

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