Der Bundesrat spricht in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss von «verheerenden Folgen für den Arbeitsmarkt», sollte das Anliegen vom Parlament angenommen werden. Mit einer Motion hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats gefordert, dass Firmen, welche wegen der Coronakrise Kurzarbeit eingeführt haben, keine Dividenden ausschütten dürfen – weder im laufenden noch im kommenden Jahr.
Der Bundesrat aber befürchtet, dass ein solches Verbot gar zu einem Abbau der Arbeitsplätze führen könnte. Etwa bei Unternehmen, deren Einkommen eng mit der Ausschüttung von Dividenden verbunden ist, wie der Bundesrat festhält.
Als zweiten Grund führt der Bundesrat die fehlende rechtliche Grundlage ins Feld. Er könne zwar befristete Notverordnungen erlassen, dies jedoch nur um «unmittelbaren schweren Störungen der öffentlichen Ordnung zu begegnen». Die von der Kommission verlangte Regelung ziele aber nicht darauf ab, eine solche Störung abzuwenden. Vielmehr gehe es um eine wirtschaftspolitische Grundsatzfrage, für deren Klärung die Verfassung keine Grundlage biete.
(gb.)