Schweiz

Wenn der Postmann gar nicht mehr klingelt: Bundesrat kippt Zustellpflicht der Schweizer Post

Service public

Bundesrat kippt Zustellpflicht der Post in jedes Schweizer Haus

14.06.2024, 16:19 Uhr
· Online seit 14.06.2024, 14:30 Uhr
Der Bundesrat will der Post die Zügel etwas lockerer lassen. Sie soll künftig nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen müssen. Auch die Verpflichtung, jedes ganzjährig bewohnte Haus mit Post zu versorgen, soll fallen.

Quelle: Keystone-SDA / CH Media Video Unit / Linus Bauer

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Das soll die Post ab 2026 um bis zu 45 Millionen Franken im Jahr entlasten. Wie Postminister Albert Rösti am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte, ist die Finanzierung der Grundversorgung damit vorläufig sichergestellt.

Damit sollte die Post den Service public weiterhin eigenwirtschaftlich erbringen können. Auch auf lange Sicht will Rösti die Grundversorgung ohne Subventionen sicherstellen.

Der Bundesrat reagiert in der anvisierten Verordnungsrevision mit einer kleinen Reform auf die Herausforderungen der Post. Später will er die Grundversorgung in einer Revision des Postgesetzes neu definieren.

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Sein Vorschlag vom Freitag gibt die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung vor. Diese soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bis Ende Februar 2025 erarbeiten.

Abstriche bei Pünktlichkeit ...

Für die Haushalte bedeutet die Verordnungsrevision eine geringere Pünktlichkeit der Post. Nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete sollen den Vorgaben zufolge fristgerecht eintreffen müssen. Zurzeit gelten 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen.

Diese Vorgaben würden die Post zu überhöhten Investitionen zwingen, die auf Spitzenzeiten ausgerichtet seien, erklärte Rösti vor den Bundeshausmedien. Bernard Maissen, der Direktor des Bundesamts für Kommunikation, sagte, dabei handle es sich um Minimalvorschriften. Er erwarte, dass sich die Pünktlichkeit zwischen den bisherigen und den vorgeschlagenen neuen Werten einpendle.

... und Zustellbereich

Die seit 2021 geltende Pflicht zur Zustellung an alle ganzjährig bewohnten Häuser soll entfallen. Nach Angaben von Albert Rösti sind davon drei Prozent aller Häuser oder 60'000 Haushalte betroffen.

Ganzjährig bewohnte Siedlungen ab fünf Häusern auf einer Fläche von einer Hektare würden weiterhin bedient, erklärte Maissen. Das sei eine Rückkehr zur Regelung vor dem Jahr 2021. Für abgelegene Häuser suche die Post Lösungen. «Niemand wird abgehängt», versicherte Rösti.

An der Zustellung von Paketen und Briefen an fünf Werktagen und von Presseerzeugnissen an sechs Wochentagen hält der Bundesrat so lange wie möglich und auch in den Eckwerten der Verordnungsrevision fest, sagte Rösti weiter.

Stärkeres digitales Angebot

Den durch die Digitalisierung veränderten Gewohnheiten von Bevölkerung und Firmen will der Bundesrat mit der Aufnahme des digitalen Briefs in die Post-Grundversorgung entgegenkommen.

Rösti zufolge schicken dabei die Absender ihren Brief von Computer oder Smartphone aus an die Post, welche ihn in Echtzeit verschlüsselt und sicher dem Empfänger zustellt. Ist keine digitale Zustellung erwünscht, druckt die Post den Brief aus und liefert ihn auf Papier. Was das kosten wird, ist gemäss Rösti noch nicht festgelegt.

Die Briefmenge der Post ist im letzten Jahrzehnt um einen Drittel gesunken. Bis 2030 rechnet die Post mit einem weiteren Rückgang um 30 Prozent.

Der digitale Zahlungsverkehr ist in der Schweiz weit fortgeschritten. Das schlägt sich am Postschalter nieder. Die seit 2000 bereits auf einen Viertel gesunkenen Bareinzahlungen dürften dort bis 2030 sogar um 80 Prozent zurückgehen. Da Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle spielt, will der Bundesrat indessen an analogen Barzahlungen festhalten.

Künftig soll das Zahlungsverkehrskonto aber auch ein Online-Zahlungsmittel, etwa eine Debitkarte oder eine Bezahl-App, und einen Internetzahlungsverkehr enthalten. Die Nutzung des digitalen Angebots ist freiwillig.

Postgesetz muss revidiert werden

In einem zweiten Schritt hält die Landesregierung eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung für unumgänglich. Für die dazu erforderliche Revision des Postgesetzes soll das Uvek 2025 Eckwerte zur Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 vorlegen. Der Bundesrat legt sich deshalb nicht bereits zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Massnahmen fest.

Rösti sagte, aus aktueller Sicht werde es dabei kaum zur Abschaffung der A-Post kommen. Die Post dürfe aber nicht zu einer Grundversorgung verpflichtet werden, die nicht den Bedürfnissen entspreche. Sonst gerate sie unweigerlich in eine finanzielle Schieflage.

(sda/osc)

veröffentlicht: 14. Juni 2024 14:30
aktualisiert: 14. Juni 2024 16:19
Quelle: ZüriToday

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