Schweiz

Bundesrat nimmt neuen Anlauf für Reform der zweiten Säule

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Bundesrat nimmt neuen Anlauf für Reform der zweiten Säule

25.11.2020, 20:16 Uhr
· Online seit 25.11.2020, 18:03 Uhr
Am Mittwoch hat der Bundesrat dargelegt, wie er das Rentenniveau in der beruflichen Vorsorge langfristig sichern will. Er baut dabei auf ein Modell der Sozialpartner. Der Weg dürfte steinig werden.
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(rwa) Die Renten der beruflichen Vorsorge seien seit längerer Zeit unter Druck, erklärte Sozialminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien. Grund dafür seien die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Nachdem die letzte Reform 2017 an der Urne gescheitert war, unternimmt der Bundesrat einen neuen Versuch. Er hat die Botschaft verabschiedet und ans Parlament überwiesen.

Das Paket dürfte auf Widerstand stossen, wie erste Reaktionen zeigten. Berset betonte, in diesem Bereich gebe es keine einfachen Lösungen. Auch habe der Bundesrat alternative Reformvorschläge eingehend geprüft.

Bei seinem Modell setzt er auf einen Kompromiss der Sozialpartner. Dieser sei ausgewogen und erfülle das Hauptziel, das Rentenniveau zu erhalten und ein «würdiges Leben im Alter» zu ermöglichen, so Berset. Zudem werde die Situation für Frauen und Menschen mit tiefen Löhnen verbessert. Die Kosten beziffert der Bundesrat auf 3 Milliarden Franken.

Rentenzuschlag von durchschnittlich 150 Franken

Kernelement der Reform ist die Senkung des Mindestsatzes, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird. Dieser Umwandlungssatz soll von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Angesichts der Alterung der Gesellschaft und den niedrigen Zinsen erachtet der Bundesrat den heutigen Satz als zu hoch.

Um die tieferen Renten abzufedern und auch um vor dem Stimmvolk zu bestehen, will der Bundesrat dafür einen Ausgleichsmechanismus einführen. Wer künftig eine Alters- und Invalidenrente der zweiten Säule bezieht, erhält lebenslang einen monatlichen Rentenzuschlag. Für eine Übergangszeit der ersten 15 Jahren hat der Bundesrat diesen bereits festgelegt.

Die Höhe des Zuschlags nimmt gestaffelt ab. Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Jahrgänge der Neurentner nach Inkrafttreten monatlich 200 Franken, für die weiteren fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 100 Franken. Danach legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Zuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen finanziert.

Tieferer Koordinationsabzug

Weiter schlägt der Bundesrat eine Halbierung des Koordinationsabzuges von heute 24'885 auf 12'443 Franken vor. Dadurch wird gemäss Bundesrat ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen – darunter sind vor allem Frauen und Teilzeitbeschäftigte – erhielten so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität, argumentiert der Bundesrat.

Der Entwurf sieht zudem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Der Bundesrat passt deshalb die Altersgutschriften an: Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Gutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt sie dann 14 Prozent. Damit würden die Lohnkosten für die Älteren gesenkt. so der Bundesrat. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.

veröffentlicht: 25. November 2020 18:03
aktualisiert: 25. November 2020 20:16
Quelle: CH Media

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