(dpo/rwa) So will der Bundesrat sicherstellen, dass der Zugang zu den unterschiedlichen Anlagen allen zu den gleichen Bedingungen offensteht. Am Mittwoch hat er die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Dieses regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt Cargo sous terrain bewilligt werden kann, wie es in einer Mitteilung des Verkehrsdepartements (Uvek) heisst.
Der Bundesrat verlangt, dass über die gesamte Lebensdauer der Anlage eine «Schweizer Mehrheit» sichergestellt werden soll. Anfang 2018 hatte die chinesische Firma Dagong 100 Millionen Franken für das Projekt zugesichert, doch nach Vorbehalten vonseiten der Politik, verzichtete Cargo sous terrain auf das Geld.
Nutzen für Volkswirtschaft gering
Von der Realisierung des Projektes dürfte vor allem die Logistik- und Baubranche profitieren, heisst es in der Mitteilung. Dagegen ist nach Ansicht des Bundesrats der volkswirtschaftliche Nutzen für die Allgemeinheit «geringer». Allerdings könnten die Schadstoff- und Treibhausgasemissionen künftig reduziert werden.
Das Konzept von Cargo sous terrain sieht einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert und an Zugangsstellen vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder entnommen werden.
Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometer umfassen und bis etwa 2045 abgeschlossen sein. Die Kosten werden auf 30 bis 35 Milliarden Franken geschätzt. Der Bund wird sich nicht an der Finanzierung beteiligen.