26.08.2020, 13:10 Uhr
· Online seit 26.08.2020, 13:09 Uhr
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(wap) Die vereinfachte Bewilligung von Kurzarbeit wird bis Ende Jahr aufrecht erhalten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Konkret heisst dies, dass Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphasen angesammelt haben, nicht von den gemeldeten Arbeitsausfällen abgezogen werden müssen und das Einkommen aus Zwischenverdiensten nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet wird.
Damit würden die Arbeitslosenkassen entlastet und sie könnten schneller über Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung reagieren, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesrates.