Menschen mit Behinderungen seien in ihrem Alltag nach wie vor benachteiligt, etwa bei Bewerbungsverfahren, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Der Bundesrat will deshalb Arbeitgebende dazu verpflichten, «zumutbare» Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können.
Dienstleistungen sollen barrierefrei werden
Ebenso sollen Private dafür sorgen, dass für die Öffentlichkeit bestimmte Dienstleistungen barrierefrei genutzt werden können. Gewisse Dienstleistungs- sowie Beratungsangebote seien derzeit für Menschen mit Behinderungen «nur eingeschränkt möglich». Das sei etwa in in der Gesundheitsversorgung oder dem Bankwesen der Fall.
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Gebärdensprache soll anerkannt werden
Der Bundesrat möchte ausserdem die Schweizer Gebärdensprachen verbindlich regeln. Auch will er die Gleichstellung von gehörlosen Menschen fördern. In der Schweiz kommunizieren rund 10'000 Menschen eine Gebärdensprache.
Es existieren drei verschiedene Gebärdensprachen: die Deutschschweizerische (DSGS), die Französische (LSF) und Italienische Gebärdensprache (LIS). In der Deutschschweiz gibt es zudem fünf Dialekte.
Gesetzesrevision bis Ende 2023
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit einer entsprechenden Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) beauftragt. Dieses soll bis Ende Jahr vorliegen.
(sda/gin)