(agl) Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch stillschweigend das Begnadigungsgesuch eines tschechischen Staatsbürgers abgelehnt. Dieser wurde durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Betruges und mehrfacher qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Er begründete sein Gesuch damit, dass er sich in Tschechien an einem Verfahren verteidigen und seine Unschuld beweisen wollte. Dabei ging es um den selben Sachverhalt, für den er in der Schweiz verurteilt worden war. Gemäss dem Bericht der Begnadigungskommission wäre eine Teilnahme jedoch über Einvernahme mittels Video- oder Telefonkonferenz möglich gewesen.
Es handelt sich um das erste Begnadigungsgesuch seit zwölf Jahren, über das die Bundesversammlung befinden musste. Die vorberatende Begnadigungskommission hatte sich Anfang September erstmals seit 2008 wieder konstituiert und nach ihren Beratungen das Gesuch einstimmig abgelehnt. Begnadigungen würden in der Regel nur gewährt, wenn erhebliche Tatsachen, Umstände oder Beweismittel erst nach der Verurteilung bekannt geworden sind oder diese nicht berücksichtigt werden konnten.
Das Parlament kann dann über Begnadigungen entscheiden, wenn das Bundesstrafgericht oder eine Bundesbehörde das Urteil gefällt hat. Bei allen weiteren Verurteilungen ist das Gnadenrecht jeweils Sache des zuständigen Kantons.