(gb.) Selbständig Erwerbende, die wegen den Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Coronapandemie Einbussen erlitten haben, können bei den Ausgleichskassen Entschädigungsgelder beantragen. Rund 150'000 Selbständige haben dies bereits getan. Die Ausgleichskassen rechnen zudem mit weiteren 100'000 Anträgen in den kommenden Tagen, wie die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen am Sonntag in einem gemeinsamen Communiqué mitgeteilt haben.
Die Auszahlungen für den Monat März seien in diesen Tagen angelaufen, heisst es in der Mitteilung weiter. Der durchschnittliche Betrag, auf den die Selbständigen Anspruch hätten, liegt bei 2000 Franken pro Monat. Der Anspruch berechnet sich aus dem Jahreseinkommen von 2019, auf Basis dessen ein Taggeld von 80 Prozent ausgezahlt wird. Um 2000 Franken geltend machen zu können, muss man also im vergangenen Jahr circa 32'000 Franken verdient haben.
Die Regelung galt vorerst nur für Selbständige, die direkt von den Massnahmen des Bundes betroffen waren, etwa weil sie ihren Laden schliessen mussten. Am Donnerstag erweiterte der Bundesrat die Regeln aber für Selbständige, die indirekt von der Krise betroffen sind. Dazu gehören zum Beispiel Taxifahrerinnen oder Grafiker. Bei beiden Kategorien von Selbständigen gilt ein Höchstbetrag von 196 Franken pro Tag. Gemäss ihrer Mitteilung wollen die Ausgleichskassen den indirekt betroffenen Selbständigen ab dem 16. Mai die ersten Beiträge überweisen.