Referenzzinssatz – was ist das überhaupt?
Der Referenzzinssatz ist massgebend dafür, wie die Mietzinsen in der ganzen Schweiz berechnet werden. Er wird viermal pro Jahr vom Bundesamt für Wohnungswesen erhoben und aus dem Durchschnitt der Hypothekarzinsen (welche die Banken melden müssen) berechnet. Der Durchschnitt wird dann auf Viertelprozente gerundet. Seit März 2020 bis Ende Mai 2023 betrug der Referenzzinssatz 1,25 Prozent.
Wieso steigt er jetzt?
Experten erwarten, dass der Referenzzinssatz im neuen Quartal, also am Donnerstag, 1. Juni 2023, steigt. Dies, weil durch die Teuerung die Hypothekarzinsen gestiegen sind. Am Donnerstagmorgen ist noch nicht offiziell bekannt, ob und um wie viel Prozent der Zinssatz steigen wird.
Wird meine Miete jetzt teurer?
Sehr wahrscheinlich, ja. Für die meisten Mieterinnen und Mieter bedeutet die Erhöhung des Referenzzinssatzes eine Erhöhung der Miete. Nach einer Anhebung um 0,25 Prozentpunkte können die Vermieter die Mieten um 3 Prozent anheben. Sabina Meier, Geschäftsführerin des Mieterinnen- und Mieterverbands Sektion Bern, erklärt: «Betroffen sind alle Mieterinnen und Mieter, die einen Mietvertrag haben, der sich auf den Referenzzinssatz stützt. Das ist der grösste Teil der Leute, die eine Wohnung mieten.» Es seien alle betroffen, die in den letzten Jahren die Senkungen des Referenzzinssatzes mitgemacht und im Mietvertrag den aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent drin hätten. 2021 lebte gemäss Bundesamt für Statistik rund zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizerinnen zur Miete.
Wer ist nicht davon betroffen?
«Mieterinnen und Mieter, die einen älteren Mietvertrag haben, wo der Referenzzinssatz nicht angepasst wurde, also die noch 1,5 oder 1,75 drin haben, betrifft es nicht», sagt Sabina Meier. Auch Geschäftsmietverträge, die nicht auf dem Referenzzinssatz, sondern auf anderen Faktoren basieren, sind nicht betroffen.
Kann man etwas dagegen tun?
Wenn der Vermieter alles korrekt macht, kannst du dich nicht gegen eine Mietzinserhöhung wehren.
Meier erklärt aber, was man machen kann: «Wenn man vom Vermieter eine Erhöhungsanzeige erhält, kann man nachrechnen und schauen, ob der Vermieter richtig gerechnet und alle vertraglichen Bestimmungen richtig angewendet hat.» Grundsätzlich sei es das Recht jedes Vermieters, dass er den aktuellen Referenzzins in seinen Mietzinsen berücksichtigt.
Was müssen Vermieter beachten?
Es müssen verschiedene formelle Vorgaben eingehalten werden: Es gibt gewisse Fristen und auch der Papierweg müsse eingehalten werden, so Meier. Es müsse ein bestimmtes Formular verwendet werden und die Mieterin oder der Mieter müsse darüber informiert werden, wie sie sich dagegen wehren können oder bis wann sie es anfechten können.
Der Vermieter muss die Erhöhung des Mietzinses rechtzeitig ankündigen: nämlich auf den nächsten Kündigungstermin. Der Mieter hat dann 30 Tage Zeit, um es anzufechten. Wenn er die Anfechtungsfrist verpasst, gilt der neue Mietzins als akzeptiert. Wenn du die Mieterhöhung basierend auf dem Referenzzinssatz Juni 2023 anfechten willst, musst du innert 30 Tagen ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde einreichen. Das ist gratis.
Wann muss ich wirklich mehr bezahlen?
Es muss eine Ankündigungsfrist eingehalten werden und es kann erst auf den nächsten Kündigungstermin erhöht werden. Konkret heisst das, dass die Miete frühestens per Anfang Oktober erhöht werden kann: Der nächstmögliche Kündigungstermin ist Ende Juni, die Mietzinserhöhung muss mindestens 10 Tage vorher, also am 20. Juni angekündigt werden. Wenn sie nicht angefochten wird, gilt sie drei Monate später – also Anfang Oktober. Wenn die Erhöhungsanzeige nach dem 20. Juni eintrifft, verschiebt sich das Ganze.
Das kann ich mir nicht mehr leisten, was soll ich tun?
«Wenn man sieht, dass man langfristig und mittelfristig die Mietkosten nicht bezahlen kann, empfehlen wir ganz klar, zu versuchen, an dieser Situation etwas zu ändern: Sei es, dass man das Gespräch mit dem Vermieter sucht oder sich nach einer anderen Wohnung umschaut», sagt Sabina Meier. Gleichzeitig sei die Politik sehr gefordert: Wenn man merke, dass sich gesellschaftlich ein Problem manifestiere, dann brauche es gesamthafte und politische Lösungen.
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Was ist, wenn ich in einer Genossenschaft wohne?
In der Regel wenden Genossenschaften die Kostenmiete an, welche den tatsächlichen Hypothekarzinssatz zu berücksichtigen hat und nicht den Referenzzinssatz. Teilweise stützen sie sich jedoch trotzdem auf ihn. Kein Thema ist bei den Genossenschaften eine pauschale Weitergabe der Teuerung, weil bei der Kostenmiete nur tatsächliche Kostensteigerungen, etwa für den Unterhalt, weitergegeben werden dürfen.
Kann ich denn nicht eine Mietzinsreduktion verlangen?
«Mietzinsreduktion und Referenzzinssatz sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe», so Meier. «Wenn der Referenzzinssatz ansteigt, hat der Vermieter unabhängig vom Zustand der Wohnung das Recht, die Miete entsprechend anzupassen.»
«Wenn allerdings die Wohnung nicht den Anforderungen entspricht, wie sie es sollte, dann kann man eine Mängelrüge machen und so eine Mietzinsreduktion fordern.»
Heisst das, die Leute suchen nach günstigeren Wohnungen?
Günstiger Wohnraum ist bekanntlich knapp. Es werde sicher schwierig, einen günstigeren Wohnraum zu finden, so Meier. «Wir gehen davon aus, dass die Mieterinnen und Mieter versuchen, mit der starken Belastung so gut wie möglich umzugehen.» Diese stehe natürlich auch im Zusammenhang mit der Teuerung und den Nebenkosten, die extrem angestiegen seien.
«Wir gehen davon aus, dass mit der steigenden Belastung der Mieterinnen und Mieter irgendwann eine Grenze erreicht wird, wo die Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, wo vielleicht die Nebenkostenrechnungen offenbleiben, wo Mietzinsausstände zunehmen», führt Sabina Meier aus. Und auch Vermieter würden zunehmend Probleme haben, die Wohnungen zu den Preisen zu vermieten, wie sie auf dem Markt seien. «Wir denken in erster Linie an die Mieterinnen und Mieter, die von dieser sehr hohen Belastung betroffen sind. Teilweise stehen wirklich krasse Einzelschicksale dahinter, wo die Leute in finanzielle Not kommen.»
(ade/sda)