Die Verurteilten kritisierten in ihren Beschwerden Punkte wie die Verwertung von Beweisen und Zeugenaussagen sowie die Qualifikation der Tat als Mord. In den am Mittwoch veröffentlichten Urteilen hat das Bundesgericht alle Rügen abgewiesen.
Bei den Verurteilten handelt es sich um einen heute 43-jährigen Niederländer mit serbischen Wurzeln und einen 46-jährigen Serben. Sie schlugen im März 2010 beim Raub in Metzerlen im Solothurner Schwarzbubenland brutal auf den Hausbesitzer ein. Dieser verstarb vier Monate später im Spital. Der Mann war ehemaliger Gemeindepräsident.
Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein hatte auf Mord erkannt, ebenso das Solothurner Obergericht. Diese Urteile der Solothurner Justiz wurden nun vom Bundesgericht bestätigt.
Beide Täter waren im Februar 2010 auch an einem Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Wettingen AG beteiligt. Der zu über 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Niederländer beteiligte sich 2010 zudem an einem Diebstahl auf eine Bijouterie in Spreitenbach AG.
(sda/mj)
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