1. Was hatte sich zu Beginn der Coronakrise an der Bewilligung von Kurzarbeit geändert?
Am 16. März erklärte der Bundesrat die ausserordentliche Lage. Die Schweiz steckte im Lockdown, die Wirtschaft war auf Eis gelegt. Firmen schickten ihre Angestellten in Kurzarbeit. Für viele Unternehmen war es das erste Mal überhaupt, dass sie Kurzarbeitsgelder beantragen mussten. Entsprechend gross war der Ansturm bei den kantonalen Ämtern für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Deren Aufgabe ist es, zu prüfen, welche Firmen und welche Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung haben. Damit die Kantone die Flut an Anträgen bewältigen konnten, gewährte der Bund ihnen eine Reihe von Erleichterungen.
2. Wie kam der Bund den kantonalen Amtsstellen konkret entgegen?
Unter anderem wurde die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit von drei auf sechs Monate verlängert. Damit sollte die Zahl der Gesuche verringert und das Verfahren beschleunigt werden. Zudem erlaubte der Bund den Amtsstellen, die Anträge vereinfacht zu prüfen. Konkret hiess das: Abrechnungen mussten nicht mehr für jeden einzelnen Mitarbeiter vorgenommen werden. Stattdessen wurden die Fälle pro Betrieb behandelt, also summarisch abgearbeitet. Den Amtsstellen machte es das Leben bedeutend leichter, weil sie ihr Verfahren teilweise standardisieren konnten.
3. Was ändert sich jetzt?
Die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit Covid-19 sind bis zum 31. August befristet. Dadurch werden auch die oben genannten Erleichterungen aufgehoben. Fälle dürfen ab 1. September also nicht mehr summarisch geprüft und Anträge nur für drei statt wie bisher für sechs Monate genehmigt werden.
4. Gibt es nun einen Ansturm von Firmen, die Kurzarbeit beantragen?
Damit ist zu rechnen. Die meisten Firmen haben ihre Anträge für Kurzarbeit im März gleich für sechs Monate gestellt. Im September steht also die erste Verlängerung an. Gemäss der Konjunkturprognose des Bundes dürfte allerdings nur die Hälfte der Gesuche erneuert werden.
5. Welche Folgen hat die Änderung der Praxis?
Beim summarischen Verfahren wird die Zahlung im besten Fall innert eines Arbeitstages ausgelöst. Eine Einzelfallprüfung aber dauert in der Regel mehrere Tage bis Wochen. Für die kantonalen Ämter dürfte der Aufwand deshalb trotz der Konjunkturerholung grösser werden. «Wir befürchten, dass wir die Bearbeitung der Voranmeldungen und die Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung unter diesen Bedingungen nicht mehr innert der geforderten Fristen gewährleisten können», sagt Andrea Engeler, Chefin vom AWA Zürich, der «NZZ».
Engeler befürchtet, dass einige Firmen Stellen abbauen werden: Wenn sich die Abrechnungen verspäten, könnten sich Unternehmen genötigt sehen, Personal zu entlassen, führt sie aus. Denn würden Entschädigungen zu spät ausgerichtet, fehle vielen das Geld, um die Löhne zu bezahlen.
6. Regt sich Widerstand gegen die Aufhebung der erleichterten Bewilligungsmassnahmen?
Ja. Der Kanton Zürich fordert, dass die summarische Prüfung bis im Frühling 2021 beibehalten wird. Die Wirtschaft des Kantons ist wegen seiner Grösse am meisten betroffen, doch auch in anderen Kantonen mehrt sich die Kritik. Thomas Buchman, der Leiter des AWA im Kanton Aargau, hält die summarische Prüfung angesichts der kaum zu bewältigenden Arbeitslast für alternativlos. «Bei der Haltung, man müsse zur Normalität zurückkehren, verkennt man, dass die Lage für uns angesichts der hohen Zahlen alles andere als normal ist», sagt er der «NZZ».
Bereits interveniert hat die Zürcher FDP-Regierungsrätin Carmen Walker Späh. In einem Brief an Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnt sie vor den Folgen der Umstellung. Sie wolle verhindern, «dass Unternehmen im Kanton in grossem Ausmass Entlassungen aussprechen müssen oder gar in die Insolvenz getrieben werden», schreibt Walker Späh.
7. Finden alle die Rückkehr des alten Verfahrens schlecht?
Nein. Es gebe Firmen, die derzeit weniger Mittel erhielten, als ihnen zustünde und sich deshalb die Rückkehr zum ordentlichen Verfahren wünschten, sagt Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der «NZZ». Das gelte vor allem für Industrie- und Gastrobetriebe. Doch ebenso hält Müller fest: «Auch diesen Unternehmen ist nicht geholfen, wenn die Ämter derart überlastet sind, dass die Zahlungen nicht ankommen.»
8. Wie reagiert der Bund auf die Kritik?
Die Medienstelle des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) schreibt auf Anfrage von CH Media, es seien in der Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz zahlreiche Anliegen betreffend Kurzarbeit eingegangen – sowohl von Wirtschaftsverbänden, Sozialpartnern und Kantonen. Mehr allerdings will man beim Seco aktuell nicht sagen: «Der Bundesrat wird die Vorlage in den kommenden Tagen beschliessen und dem Parlament übermitteln. Das Seco kann diesen Beschlüssen nicht vorgreifen.»