Wegen der ungenügenden und falsch deklarierten Schutzwirkung bestehe eine Gesundheitsgefährdung, heisst es in der Mitteilung. Es bestehe das Risiko, «gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein».
Vom Produktrückruf betroffen ist die Atemschutzmaske der Marke «ZG», die mit «N95» beschriftet und manchmal mit dem Stempel «VPM» versehen ist. Sie wurde vom Unternehmen PP Zolotyy Hlobus hergestellt und von der Procurement Corp AG, die sich früher «Die Beschaffer AG» nannte, unter dem Namen «Spitamed KN95 FFP2 Atemschutzmaske» verkauft.
Die Procurement Corp AG sei per Verfügung verpflichtet, die betroffene Maske zurückzunehmen, schreibt die Suva.