Schweiz

Eingeschneit? Pech für Angestellte

Eingeschneit? Pech für Angestellte

· Online seit 26.01.2018, 06:04 Uhr
Ein bisschen träumen wir alle davon: Wir sind gemütlich in den Ferien und irgend ein Naturereignis hindert uns an der Rückkehr zur Arbeit. Doch das kann ins Geld gehen.
Angela Mueller
Anzeige

Kürzlich haben es unzählige Feriengäste beispielsweise in Zermatt erlebt: Wegen Lawinengefahr war die Strasse gesperrt und der Helikopter konnte wegen schlechten Wetters nur unregelmässig fliegen. Viele sassen fest und waren nicht rechtzeitig bei der Arbeit. Bekommt man in einem solchen Fall trotzdem seinen Lohn ausbezahlt?

Keine Arbeit - kein Lohn

Für die Helvetia-Versicherung ist aus Arbeitgebersicht klar: «Können Angestellte nicht zur Arbeit kommen, weil diese in einem Ferienort eingeschlossen sind, dann müssen Arbeitgeber für diese Zeit keinen Lohn zahlen. Und auch Ferientage können nicht bezogen werden, weil der Zweck der Abwesenheit nicht der Erholung dient. Die Abwesenheit gilt als unbezahlte Absenz.»

Fristlose Kündigung nicht möglich

Doch der Rechtsdienst des Verbands Angestellte Schweiz sieht das etwas anders: «Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer tatsächlich keinen Lohn in einer solchen Situation. Will er einen Lohnausfall verhindern, muss er für diese Zeit Überstunden oder Ferien geltend machen», sagt Pierre Derivaz, Rechtsberater des Verbands Angestellte. Allerdings räumt er ein: «Der Arbeitgeber kann sich in einem solchen Fall weigern, Lohn zu zahlen oder Ferien zu geben.» Dafür dürfe er auch keine fristlose Kündigung aussprechen, erklärt Derivaz.

Beweise sammeln

Derivaz rät, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Ausserdem ist es sinnvoll, wenn man beweisen kann, dass man tatsächlich im betroffenen Ort war, indem man Fotos macht und die Hotelrechnung aufbewahrt, um diese Beweise in einem möglichen Streitfall vorlegen zu können.
veröffentlicht: 26. Januar 2018 06:04
aktualisiert: 26. Januar 2018 06:04

Anzeige
Anzeige