Schweiz

EU-Migrationspakt: Schweiz plant Gesetzesanpassungen

Migration

Wegen EU-Asyl- und Migrationspakt: Schweiz muss Gesetze anpassen

14.08.2024, 12:18 Uhr
· Online seit 14.08.2024, 12:17 Uhr
Die Schweiz will den EU-Asyl- und Migrationspakt in Teilen übernehmen. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Anpassungen des Schweizer Rechts in eine Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 14. November.
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Es handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.

In den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben, aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.

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Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Zudem gibt es ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten.

(sda/joe)

veröffentlicht: 14. August 2024 12:17
aktualisiert: 14. August 2024 12:18
Quelle: ZüriToday

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