Die Köder mit Rattengift platzierte die Frau im März 2020. Passanten beobachteten sie dabei und alarmierten die Polizei, berichtet der «Zürcher Unterländer». Gemäss einem psychiatrischen Gutachten ist die Frau jedoch keine Tierhasserin, sondern sie liebt Kinder.
Giftköder waren nur schwach dosiert
Ihr Sohn, der unter tragischen Umständen verstorben sei, habe viele obdachlose Freunde gehabt, erklärte die Angeklagte. Zum Schutz von auf der Strasse lebenden Kindern habe sie deshalb Giftköder ausgelegt. Ihr Anwalt argumentierte, dass die verwendete Dosis Rattengift nicht einmal ausgereicht hätte, um einen Hund oder eine Katze zu töten. Deswegen könne man die Frau nicht wegen Tierquälerei verurteilen.
Der Richter hielt fest, dass durch die Köder keine Wölfe und vermutlich auch keine anderen Tiere gestorben seien. Trotzdem stellten sie eine Gefahr dar und die Frau habe das Leiden der Tiere in Abrede gestellt. Sie wurde deshalb wegen mehrfacher versuchter Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von total 4200 Franken verurteilt.
Vermieter soll Sohn erschossen haben
Die 62-Jährige war ausserdem wegen übler Nachrede angeklagt. Sie beschuldigte ihren ehemaligen Vermieter in mehreren E-Mails und Briefen, ihren Sohn erschossen zu haben. Weil die Schreiben jedoch nur an den Empfänger gerichtet waren, kam es in diesem Punkt zu keiner Verurteilung.
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(lba)