Während eines Jahres verprasste eine arbeitslose Mutter (50) aus Genf 61'000 Franken in Onlineshops. Das Geld, das sie für Beautyprodukte und Kleider ausgab, gehörte ihr aber nicht. Die Karte, die sie für ihre Einkäufe benutzte, gehörte einer verstorbenen Seniorin.
Karte von der Toten selber erhalten
Aufgeflogen sind ihre Streifzüge durch die Internetshops erst nach gut einem Jahr. Der Sohn der Verstorbenen erstattete Anzeige. Die Frau wurde «des betrügerischen Gebrauchs eines Computers zur illegalen Bereicherung» für schuldig befunden, schreibt «20 Minuten».
An die Karte kam die Frau, weil sie sich um die Verstorbene gekümmert hatte. Die Bankkarte hatte sie erhalten, um Einkäufe zu tätigen. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass «die Motive der Angeklagten allein auf Gewinn ausgerichtet sind, ohne Rücksicht auf das Vermögen anderer».
Urteil akzeptiert
Gegen die bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken sowie den Verfahrenskosten von 500 Franken legte die geständige Frau keinen Einspruch ein. Ob der Sohn die 61'000 Franken, die im Namen seiner Mutter ausgegeben wurden, wiedersieht, ist fraglich.
Ebenfalls noch unklar ist, ob bei der Frau überhaupt noch etwas zu holen ist. Er hat die Möglichkeit, das Geld über den Zivilweg zurückzufordern.
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(roa)