Die Berufungskammer des Genfer Strafgerichtes hiess ein Ausstands-Begehren gegen das Gericht gut, wie eine Quelle aus der Genfer Justiz, die anonym bleiben wollte, am Freitag der Nachrichtenagentur sda angab. Damit wurde ein Bericht des Internetportals der Zeitung «Le Temps» bestätigt.
Die Berufungskammer hob zudem sämtliche vorgenommenen Handlungen des Gerichts im Strafprozess auf. Als Folge müsse der Prozess erneut bei Null anfangen, wird Yann Arnold, Verteidiger des Angeklagten Fabrice A., im Bericht der «Le Temps» zitiert.
Der Prozess hatte Anfang Oktober nach nur vier Tagen in einem Eklat geendet. Die Gerichtspräsidentin setzte die Verhandlungen aus, bis ein drittes psychiatrisches Gutachten zum Angeklagten vorliegt.
Grund dafür war ein umstrittenes psychiatrisches Gutachten zweier französischer Experten, die keine Prognose auf lange Sicht zum Angeklagten gemacht hatten. Die Verteidiger bezeichneten darauf das Gericht als befangen und reichten ein Ausstandsbegehren ein.
Die psychiatrischen Gutachten spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Frage einer lebenslangen Verwahrung. Die Sozialtherapeutin war am 12. September 2013 während eines Freigangs getötet worden. Beim Täter handelt es sich um einen Häftling des auf Resozialisierung spezialisierten Zentrums «La Pâquerette».