Darin soll verdeutlicht werden, dass im subventionierten Regionalverkehr, der von Bund und Kantonen bestellt wird, «keine Gewinne einkalkuliert werden dürfen», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. Weiter wird präzisiert, wie geplante Überschüsse verwendet werden müssen.
Mindestens zwei Drittel eines Überschusses müssen wie bisher der Spezialreserve zur Deckung künftiger Fehlbeträge zugewiesen werden. Überschüsse oberhalb gewisser Schwellenwerte dürfen nicht mehr frei verwendet werden.
Neu soll aber unterschieden werden, ob eine ÖV-Linie nach einer Ausschreibung oder aufgrund einer direkten Vergabe betrieben wird. Für ausgeschriebene Linien sollen die finanziellen Spielräume grösser sein.
Zielvereinbarungen und Innovation
Diese Massnahmen im Personenbeförderungsgesetz ergänzen die Massnahmen, die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) nach der Postauto-Affäre bereits ergriffen worden sind. Insgesamt sollen mit der Revision die Regelungen für den öffentlichen Verkehr vereinfacht und an die Entwicklung der vergangenen Jahre angepasst werden.
Neben Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen im Regionalverkehr will der Bundesrat den Service public im öffentlichen Verkehr mit mehrjährigen Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen stärken. Ein nationales Benchmarking und eine neue digitale Bestellplattform sollen zudem das Bestellverfahren vereinfachen und harmonisieren.
Mit der Vorlage will die Landesregierung überdies die Finanzierung von Innovationen stärken. Pilotprojekte und Prototypen könnten vom Bund künftig direkt unterstützt werden, wenn sie dem gesamten öffentlichen Verkehr dienen. Auch Partnerschaften mit Universitäten und Privatfirmen sollen ermöglicht werden. Fünf Millionen Franken stehen für dieses Förderprogramm zur Verfügung.
Unverändert können Bund und Kantone gemäss dem Entwurf über den Bestellprozess Innovationsprojekte mitfinanzieren, die bereits weit fortgeschritten sind und zum grossen Teil dem Regionalen Personenverkehr (RPV) zugutekommen.