Die Begeisterung für das Projekt war im Ständerat richtiggehend spürbar. «Es kommt selten vor, dass wir über so innovative Projekte im Parlament diskutieren können. Eigentlich werden ja visionäre Ideen in diesem Haus eher unterdrückt», sagte etwa Stefan Engler (Mitte/GR).
Auch Olivier Français (FDP/VD) sprach von einem «visionären Projekt», das vor allem auch noch «exzellent» sei. Als «historisch» bezeichnete das Grossprojekt Pirmin Bischof (Mitte/SO). «Schweizerinnen und Schweizer sind ja eigentlich pragmatisch», meinte er. Aber dieses Projekt sei nicht nur visionär, sondern auch bereits weit fortgeschritten. So solle in neun Jahren die erste Teilstrecke stehen.
Es liege im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, einen weiteren dritten Transportweg für Güter zu schaffen, sagte Hans Wicki (FDP/NW) für die vorberatende Kommission. Das neue Gesetz solle die Wettbewerbsfreiheit garantieren, um Innovationen zu ermöglichen.
Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga freute diese Begeisterung im Ständerat. Mit den Rahmenbedingungen, die hier beschlossen würden, könne die Realisierung gefördert werden. «Es braucht mit der Einführung eines neuen Transportsystems in der Schweiz jedoch ein gutes Zusammenspiel mit Schiene und Strasse.» Das Projekt «Cargo sous terrain» habe auch nicht vor, dass sich der Bund finanziell beteilige.
Das Projekt «Cargo sous terrain» (CST) ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.
Das Projekt sieht vor, dass Güter rund um die Uhr mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert werden können. Grösste Schweizer Aktionärin ist die Mobiliar. Aktien hält aber auch die Infrastrukturentwicklerin Meridiam aus Frankreich.
Die Investoren versprechen sich einen grossen Nutzen, insbesondere für die Logistikbranche und die Bauindustrie. Zudem sollen die Verkehrsbelastung auf der Strasse sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Bund und Kantone koordinieren
Der Bund wird sich nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb der Anlagen beteiligen. Im Gesetz werden jedoch Rahmenbedingungen festgelegt und dem Bund eine Koordinationsaufgabe zugeschrieben.
So muss etwa über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden.
Das Gesetz soll zudem sicherstellen, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten. Letztlich sollen auch nicht mehrere unterirdische Gütertransportsysteme parallel zueinander verlaufen.
Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.
Der Bund will für unterirdische Gütertransportbahnen zudem einen eigenen Sachplan führen. Für die Linienführung und die Hub-Standorte sind die Kantone im Rahmen der Richtpläne zuständig. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird als koordinierende Stelle fungieren. Nun berät der Ständerat die Details.