Darin stellt er zwei Möglichkeiten zur Kostenübernahme zur Auswahl: die Deckung der Kosten durch den Bund für alle oder nur für die Grenzgängerinnen. Der Bundesrat bevorzugt die zweite Variante.
Bei dieser müssten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Kosten selbst tragen, wenn sie sich nicht in der Schweiz obligatorisch krankenversichern lassen oder die Kosten über ihre ausländische Krankenkasse abrechnen.
Impfen lassen können soll sich auch die unmittelbare Familie von Auslandschweizern. Als nahe Familie gelten Ehegatten, Kinder, Eltern und Schwiegereltern, die im gleichen Haushalt leben.
Bisher durften sich aufgrund der begrenzten Anzahl von Impfdosen nur in der Schweiz lebende Personen, Grenzgänger, die in Gesundheitseinrichtungen arbeiten, und Ausländerinnen mit obligatorischer Krankenversicherung in der Schweiz impfen lassen. Da genügend Impfdosen zur Verfügung stehen und alle in der Schweiz lebenden Personen die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen, möchte der Bundesrat den Zugang zur Impfung auch für Personen mit engem Bezug zur Schweiz öffnen, wie er mitteilte.
Definitiv entscheiden darüber wird er am 25. August.