Die neuen Bestimmungen über die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Spielangeboten sind auf den vergangenen 1. Juli in Kraft getreten. Die technischen Spezifikationen zur Sperrung der in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangebote waren den Fernmeldedienstanbieterinnen bereits am 5. Juni 2019 übermittelt worden.
Am 3. September 2019 wurde eine erste Sperrliste veröffentlicht, eine zweite folgte am 15. Oktober. Seither setzt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ihre Analysearbeit fort und will noch vor dem Jahresende eine dritte Liste veröffentlichen, wie die ESBK-Kommunikationsbeauftragte Marjorie Perusset auf Anfrage sagte.
Die Sperrung funktioniert aber offenbar erst seit kurzer Zeit einwandfrei, wie wiederholte Versuche der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zeigten. Inzwischen sind die auf der Sperrliste aufgeführten illegalen Spielangebote nicht mehr erreichbar.
«Am Anfang haben tatsächlich einige Fernmeldedienstanbieterinnen technische Schwierigkeiten angetroffen», räumte Perusset ein. Zwischenzeitlich habe sich die Situation beruhigt. Über weitere Probleme sei die ESBK nicht informiert worden.
Die ESBK hat nach den Worten von Perusset viele Reaktionen von Spielern entgegennehmen müssen: «Meist von solchen, die von der Gesetzesänderung keine Kenntnis hatten oder nicht wussten, dass das von ihnen benutzte Spiel nicht erlaubt war.»
Stop-Seite funktioniert nicht in jedem Fall
Je nach Einstellungen des Browsers und abhängig von den Sicherheitszertifikaten funktioniert die Umleitung auf die Stop-Seite der ESBK nicht einwandfrei. Ziel ist es, dass Spieler, die eine illegale Glücksspielseite aufrufen, auf die Internetseite www.stoppage-bgs.esbk.admin.ch umgeleitet werden.
Auf dieser Seite werden Spielende darauf hingewiesen, dass die von ihnen aufgerufene Internetseite Geldspielangebote enthält, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. «Es besteht keine Gewähr für eine sichere, transparente und sozialverträgliche Spielabwicklung», heisst es dort. Deshalb sei der Zugang zu dieser Seite gesperrt.
Gleichzeitig wird auf die legalen Angebote, die von der Eidgenössischen Spielbankenkommission und der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission bewilligt sind, hingewiesen. Die Erträge dieser Anbieter kommen ganz oder grösstenteils der Allgemeinheit in den Bereichen AHV, Kultur und Sport zugute.
Warnungen vor Zensur
Die Netzsperren waren schon im Parlament auf Widerstand gestossen. Bürgerliche Jungparteien ergriffen in der Folge das Referendum gegen die Vorlage. Das Referendumskomitee wurde von ausländischen Anbietern finanziell unterstützt. Das Stimmvolk nahm das neue Geldspielgesetz dann aber im Juni 2018 mit fast 73 Prozent Ja-Stimmen an.
Die Gegner hatten damals vergeblich vor einem Präzedenzfall gewarnt: Wenn die Netzsperren gegen Online-Spielangebote erst in Kraft seien, sei weiteren Beschränkungen im Internet Tür und Tor geöffnet.
Das Geldspielgesetz ist seit Anfang Jahr in Kraft, die Bestimmungen zu den Netzsperren seit 1. Juli. Online-Geldspiele sind demnach mit Bewilligung zulässig, jedoch nur solche von Anbietern mit Sitz in der Schweiz. Die Netzsperren lassen sich allerdings relativ einfach umgehen. Gemäss einer Studie der Universität Bern flossen jährlich bis zu 250 Millionen Franken für Glücksspiele ins Ausland ab.