Gemäss dem Bundesrat könnten sich aber mit der EU Probleme ergeben, wenn die EU eine solche Chat-Überwachung einführt. Dann könnten auch Bürger in der Schweiz betroffen sein, wenn sie in der EU angebotene Dienste verwenden, wie es im Bericht «Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern» hiess.
Hintergrund sind Pläne der EU-Kommission, Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen zu verpflichten, ihre Dienste mithilfe von Software nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen. Kritiker fürchten bei der sogenannten Aufdeckungsanordnung eine Massenüberwachung. Der Nationalrat forderte in einer Motion den Bundesrat auf, die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor der Massnahme zu schützen.
Auswirkungen bei Zusammenarbeit mit EU noch unklar
Falls die EU die Massnahme beschliesst, könnte sie in einem Konflikt zum Schweizer Recht und namentlich zum Territorialitätsprinzip stehen, hielt der Bundesrat fest. Gemäss diesem dürfen Schweizer Beamte ohne Bewilligung für einen fremden Staat keine Handlungen vornehmen, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen. Die genauen Auswirkungen waren aber vorerst unklar.
In der EU waren im Sommer die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten um die Chatkontrolle wegen Bedenken mehrere Länder vorerst gescheitert. Differenzen gab es neben der Aufdeckungsanordnung auch bei Fragen zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Noch kein endgültiger Beschluss ind er EU
Ungarn hat seit Juli im Rat der EU den Vorsitz und brachte einen neuen Kompromissvorschlag ein. Dieser war zuletzt Gegenstand von weiteren Beratungen. Über den endgültigen Gesetzestext müssten die EU-Länder mit Parlament und Kommission verhandeln, bevor die neuen Regeln in Kraft treten könnten.
(sda)
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