In Verträgen wie beispielsweise einem Online-Kauf können Irrtümer fatale Folgen haben. Inhalt des Verkaufs, vereinbarter Preis sowie Versandart haben klar definiert zu sein. Verschiedene Emojis können dabei für Verwirrung sorgen. Denn die beliebten Piktogramme werden – abhängig von Alter, Geschlecht und kulturellem Hintergrund – oft völlig unterschiedlich verstanden.
Rechtsanwalt Martin Steiger ist sich über den Interpretationsspielraum der Smileys bewusst, erkennt aber im Daumen-Hoch-Emoji eine klare Deutlichkeit. Das Gesetz rede von sogenannten «übereinstimmenden, gegenseitigen Willensäusserungen». Mit einem Emoji könne man einem Kaufvertrag zustimmen, sofern man deutlich genug ist, wie er erklärt: «In der Schweiz haben wir den Vorteil, dass das Vertragsrecht sehr allgemein gehalten ist. Das heisst, es funktioniert auch im Emoji-Zeitalter.» Das Symbol eines Daumens nach oben sowie nach unten könne also als klares «Ja» oder «Nein» verstanden werden.
Mündliche Kaufverträge oder solche per Chat gelten als formlose Verträge. Wichtig hierbei sei die Übereinstimmung der Parteien sowie deren Beweisbarkeit, wie Steiger ausführt: «Falls man mündlich einen Vertrag abschliesst und dies nicht aufzeichnet, so hat man nachträglich keinen Beweis dafür. Die Textform bietet sich deshalb als gute Beweismöglichkeit an.» So dürfte es im Nachhinein zu keinen bösen Überraschungen kommen.