Schweiz

Kein Dividendenverbot bei Kurzarbeit – Ständerat beerdigt Vorstoss aus Nationalrat

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Kein Dividendenverbot bei Kurzarbeit – Ständerat beerdigt Vorstoss aus Nationalrat

07.05.2020, 20:36 Uhr
· Online seit 06.05.2020, 17:07 Uhr
Unternehmen, die Kurzarbeit eingeführt haben, dürfen weiterhin Dividenden ausschütten. Zu diesem Entscheid kam der Ständerat. Er hat einen Vorstoss aus dem Nationalrat deutlich abgelehnt.
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(wap) Mit 31 zu 10 Stimmen erteilte der Ständerat dem Dividendenverbot eine Abfuhr. Ein Verbot der Ausschüttung von Dividenden für Firmen, die Kurzarbeit beantragt haben, gefährde die Rechtssicherheit, erklärte Erich Ettlin (CVP/OW) im Namen der vorberatenden Kommission. Es bestehe die reale Gefahr, dass Unternehmen Mitarbeitende entlassen würden, um die Dividende weiterhin ausbezahlen zu können.

Widerstand kam von der Ratslinken. Marina Carobbio (SP/TI) appellierte an die Solidarität. Wer Kurzarbeit leiste, müsse auch finanzielle Einbussen hinnehmen. Da könne es nicht sein, dass andere gleichzeitig profitierten.

Ruedi Noser (FDP/ZH) kritisierte dagegen, es handle sich um eine «rein ideologisch motivierte Motion die man nur einreichen kann wenn man die Wirtschaft nicht versteht». Viele Firmen könnten ohne Dividenden gar nicht funktionieren, etwa weil mit ihnen Kredite abbezahlt oder die Unternehmenssteuer finanziert würden. Einen Zusammenhang mit der Kurzarbeit gebe es nicht: Diese sei dazu da, Leute in Arbeit zu halten, für die es eigentlich keine Arbeit mehr gebe.

Paul Rechsteiner (SP/SG) hielt dagegen, dass die Kurzarbeitsentschädigung in diesem Fall von einem 6-Milliarden-Paket des Bundes gestützt werde. Da sei es legitim, analog zur Vergabe der Notkredite auch Bedingungen zu stellen. Es werde in weiten Kreisen als stossend empfunden, wenn Unternehmen Dividenden ausschütteten und gleichzeitig Kurzarbeit einführten.

Der Bundesrat lehnte das Ansinnen ab. Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnte vor einer Entlassungswelle. Kurzarbeit sei dazu da, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die Motion sei da nicht dienlich. Ausserdem sei es nicht statthaft, dass der Bundesrat hier Notrecht anwende.

Der Vorstoss des Nationalrats hatte verlangt, dass Unternehmen ab einer bestimmten Grösse keine Dividenden ausschütten dürfen, wenn sie Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Die Regelung hätte für das laufende und das kommende Jahr gegolten. Für Unternehmen, die ihre Dividende bereits ausgeschüttet hatten, wurde eine analoge Regelung gefordert. Der Nationalrat hatte die Motion am Dienstagabend mit 93 zu 88 Stimmen verabschiedet.

veröffentlicht: 6. Mai 2020 17:07
aktualisiert: 7. Mai 2020 20:36
Quelle: CH Media

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