(rwa) Es sei staatspolitisch nicht mehr angemessen, den Beitrag auf eine bundesrätliche Notrechtsverordnung abzustützen, argumentiert die Kommission laut einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag. Sie legt dem Bundesrat in einem Schreiben nahe, dem Parlament noch für die nächste Woche beginnende Sommersession eine dringliche gesetzliche Grundlage zu unterbreiten.
Einstimmig gutgeheissen hat die ständerätliche Gesundheitskommission die dringliche Änderung des Epidemiengesetzes, mit der die gesetzliche Grundlage für die Contact-Tracing-App (SwissCovid-App) geschaffen wird. Die Kommission zeigte sich zufrieden, dass der Bundesrat ihren Empfehlungen bezüglich Freiwilligkeit, dezentraler Speicherung und Diskriminierungsverbot gefolgt ist.
Allerdings schlägt sie zwei Änderungen vor. Demnach soll die App nachweislich aus dem veröffentlichten Quellcode erstellt werden müssen. Zudem soll der Bundesrat das Projekt auch einstellen können, wenn es sich als zu wenig wirksam erweist.