Das Unternehmen erlaube es sich, Preise zu erhöhen, ohne dass Kundinnen und Kunden die Möglichkeit hätten, deswegen ihren Vertrag mit dem Telekommunikationsriesen zu kündigen, heisst es in einer Medienmitteilung des Konsumentenschutzes. Ausserdem würde das Unternehmen nur Kündigungen per Telefon oder Chat zulassen, was zermürbend und aufwändig für die Betroffenen sei. Eine schriftliche Kündigung sei nicht möglich. Deswegen will man dieses «unlautere Geschäftsgebaren» gerichtlich verbieten lassen.
Unfaire Teuerungsklausel?
Sunrise, Swisscom und Salt hätten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Teuerungsklausel eingebunden, die es den Anbietern erlaube, ihre Preise zu erhöhen, sollte der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) steigen. Gleichzeitig würde man die Tarifpreise jedoch nicht wieder senken, sollte die Teuerung wieder sinken. Es gäbe auch kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Laut des Konsumentenschutzes gehe insbesondere das Unternehmen Sunrise besonders dreist vor, da diese Klausel in den Verträgen für die Kundschaft nur äusserst schwer zu finden sei. Inzwischen hätten sich knapp 3300 Personen beim Konsumentenschutz gemeldet, die dieses Vorgehen bemängeln würden.
Kündigung wird nicht akzeptiert
Auch die fehlende Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung sei von vielen kritisiert worden. Aktuell könne man Verträge nur per Telefon oder Chat kündigen: «Oft schaffen es Kündigungswillige erst nach mehreren Anläufen mit einer Person zu sprechen – die ihnen dann neue Produkte andrehen will, statt die Kündigung einfach zu akzeptieren», kritisiert Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.
Man habe alle drei Unternehmen aufgefordert, diese Praxis abzuschaffen und die Teuerungsklausel aus ihren AGB zu entfernen. Sunrise sollte zudem die Kündigungsklausel rückgängig machen. Keiner der Anbieter sei jedoch bereit gewesen, irgendetwas zu ändern. Deswegen habe der Konsumentenschutz Sunrise vor dem Bezirksgericht Zürich verklagt. Weil auch ein Schlichtungsverfahren keine Einigung brachte, ist das Ziel des Konsumentenschutz, die Sunrise-Klausel gerichtlich verbieten zu lassen.
Sunrise: AGB-Bestimmungen bereits gerichtlich geprüft
Wie "20 Minuten" schreibt, weist Sunrise darauf hin, dass die AGB-Bestimmungen, wonach Kündigungen nicht schriftlich erfolgen können, im Dezember 2022 bereits vom Bezirksgericht Bülach und im Juli 2023 vom Zürcher Obergericht geprüft worden seien. Die Bestimmungen seien im Sinne von Art. 8 UWG als nicht missbräuchlich befunden worden. Und: «Hinsichtlich der Teuerungsklausel in unseren AGB gehen wir davon aus, dass diese ebenfalls rechtens ist», so Sunrise gegenüber dem Newsportal.
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