Schweiz

Kryptomillionär Dadvan Yousuf verklagt SRF auf 10 Millionen Franken

Wegen eines Berichts

Kryptomillionär Dadvan Yousuf verklagt SRF auf 10 Millionen Franken

· Online seit 26.05.2022, 13:04 Uhr
Aufgrund einer Berichterstattung hat der Kryptomillionär Dadvan Yousuf Strafanzeige gegen zwei SRF-Journalistinnen eingereicht. Durch den Bericht seien ihm Deals in der Höhe von 10 Millionen Franken entgangen.
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Der junge Kryptomillionär Dadvan Yousuf hat gemäss der Handelszeitung Mitte März Strafanzeige wegen Ehrverletzung in Zürich eingereicht. Dies bestätige ein Anwalt, der namentlich nicht genannt werden will. Es seien zwei Journalistinnen von SRF Investigativ betroffen und es gehe um einen Beitrag des Schweizer Fernsehens, der im Februar mit dem Titel «Der Krypto-Milliardär und seine fragwürdigen Transaktionen» erschien.

Das Schweizer Fernsehen bestätigt den Eingang der Strafanzeige. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Yousuf weist Vorwürfe des SRF zurück

Im Artikel wurde über mehrere, ausgehende Krypto-Transkationen Yousufs berichtet. Die Rede ist von Krypto-Adressen, die auf schwarzen Listen stünden und vor denen auf Krypto-Plattformen gewarnt werde. In diesen Warnungen werde von «Betrügern, Terrorfinanzierung und Verbindungen etwa nach Russland und in die Ukraine gesprochen».

Diese Vorwürfe weist Yousuf, der eine Firma mit Sitz in Zug hat, zurück. Sein Anwalt sagt: «Diese Vorwürfe sind geeignet, die Ehre Dadvan Yousufs schwerwiegend zu verletzen.» Durch diese Vorwürfe seien mehrere Deals geplatzt. Dadurch sei bei ihm ein Schaden von 10 Millionen Franken entsanden.

Zweiter Artikel von gleicher Journalistin erschienen

Auch ein zweiter Artikel, den eine der Journalistinnen vor einigen Tagen veröffentlichte und der davon handelt, dass die Berner Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Yousuf eröffnete, habe ihm geschadet. Der Bericht habe angedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Untersuchungsverfahren gegen Yousuf eröffnet habe wegen eines konkreten Verdachts auf Geldwäscherei. Doch das sei falsch.

Eine Einvernahme der Journalistinnen wurde verschoben. Nach erfolgter Einvernahme entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie die Untersuchung aufnimmt oder einstellt.

(red.)

veröffentlicht: 26. Mai 2022 13:04
aktualisiert: 26. Mai 2022 13:04
Quelle: PilatusToday

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