Schweiz

Lenzburg: Mann füttert Hund mit Fast Food und lässt ihn im eigenen Kot leben

Bezirk Lenzburg

Mann füttert Hund mit Fast Food und lässt ihn im eigenen Kot leben

06.07.2023, 07:19 Uhr
· Online seit 06.07.2023, 07:11 Uhr
Ein 36-Jähriger hielt seinen Hund in einem abgesperrten Aussenbereich und fütterte ihn mit Fast Food. Auch nach mehrfacher Aufforderung des Kantonalen Veterinärdienst missachtete der Besitzer weiterhin die korrekte Tierhaltung. Nun ist aber Schluss – der Mann wird bestraft.
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Ein 36-jähriger Mann aus dem Raum Lenzburg wurde Ende Juli 2022 das erste Mal vom Veterinärdienst des Kantons Aargau überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der gebürtige Portugiese seinen Hund in seiner Wohnung nicht artgerecht halten würde.

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Mit Pommes und Poulet-Resten gefüttert

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu entnehmen ist, fand der Veterinärdienst den Hund in einem abgesperrten Aussenbereich vor, welcher mit Hundekot und Urin verdreckt war. Dem Hundebesitzer hätte bewusst sein müssen, dass sein Hund genügend Auslauf und Beschäftigung braucht sowie eine saubere und gepflegte Umgebung. Der Veterinärdienst hat den 36-Jährigen auf seine Pflichten hingewiesen und führte Anfang November eine Nachkontrolle durch.

Jedoch musste er erneut feststellen, dass der Mann seinen Vierbeiner weiterhin in dem verunreinigten Aussenbereich hielt. Ausserdem stellte das Amt bei der Nachkontrolle fest, dass der 36-Jährige seinen Hund mit Pommes und Poulet-Resten fütterte. Eine solche Art von Ernährung ist für einen Hund allerdings auf Dauer schädlich.

Daraufhin wurde der Portugiese vom Veterinärdienst des Kantons Aargau verpflichtet, mit seinem Hund einen Erziehungskurs für Hunde zu absolvieren. Die Anmeldebestätigung sollte er innert zwei Wochen einreichen. Doch auch diese Aufforderung missachtete der Mann, weshalb der 36-Jährige angezeigt wurde.

Hundehalter wird verurteilt

Der 36-Jährige aus dem Bezirk Lenzburg hat somit mehrfach die Vorschriften über die Tierhaltung missachtet. Er wird zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Weiter muss er für die Gebühren in der Höhe von über 550 Franken aufkommen.

veröffentlicht: 6. Juli 2023 07:11
aktualisiert: 6. Juli 2023 07:19
Quelle: ArgoviaToday

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