Schweiz

Lichtpflicht bei E-Bikes: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Lichtpflicht bei E-Bikes

Für wen gilt das Obligatorium und kann ich gebüsst werden? Die wichtigsten Antworten

01.04.2022, 09:42 Uhr
· Online seit 01.04.2022, 06:31 Uhr
Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Doch nicht nur sie sind betroffen. Wir erklären dir, wann das Licht an sein muss.
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Für wen gilt das Tagfahrlicht-Obligatorium alles?

Fast immer ist nur von E-Bikes die Rede, wenn es um das neue Licht-Obligatorium geht. Auf Anfrage erklärt das Astra jedoch, dass noch weitere Motorfahrzeuge wie beispielsweise Töfflis oder E-Trottinette davon betroffen sind. Ebenfalls muss das Licht eingeschalten sein, wenn man eines dieser Fahrzeuge zu Fuss stösst.

Eine genauere Übersicht über die betroffenen motorisierten Fahrzeuge findest du hier.

Wer ist von dem Tagfahrlicht-Obligatorium ausgenommen? 

Von der Pflicht ausgenommen sind Oldtimer und Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometern.

Was versteht man unter einem Tagfahrlicht?

Aufgrund der Bestimmungen genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Astra jedoch, immer Vorder- und Rücklicht einzuschalten. An den Fahrzeugen müssen mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Bei schnellen E-Bikes muss diese Beleuchtung typengenehmigt sein.

Sind abnehmbare Lichter erlaubt?

Die Lichter müssen auch an langsamen E-Bikes fest angebracht sein. Lichter mit Klickverschluss (oder vergleichbarer Befestigung) werden als fest angebrachte Lichter erachtet. Sie dürfen bei abgestellten Fahrzeugen abgenommen werden, zum Beispiel zum Schutz gegen Diebstahl.

Ist eine Lichtstärke für das Tagfahrlicht definiert?

Bei langsamen E-Bikes (Leicht-Motorfahrräder) sind die Beleuchtungseinrichtungen nicht typengenehmigungspflichtig. Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen aus einer Distanz von 100 Metern sichtbar sein. Auch bei schnellen E-Bikes besteht beim Tagfahrlicht keine Pflicht zur Typengenehmigung. Die Lichtstärke sollte aber in etwa dem Stand der Technik entsprechen, wie er auch sonst für Tagfahrlichter gilt (zum Beispiel bei Kleinmotorrädern).

Wo muss man die Tagfahrlicht-Pflicht einhalten?

Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dient. Somit gilt die Lichtpflicht in der Regel auf Feldwegen, Waldwegen, öffentlichen Strassen oder Bike-Trails.

Wie wird man bestraft, wenn man das Obligatorium nicht einhält?

Wer ohne Licht mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.

(mbr)

veröffentlicht: 1. April 2022 06:31
aktualisiert: 1. April 2022 09:42
Quelle: ArgoviaToday

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